In gut 20 Jahren wollen wir in Deutschland klimaneutral wirtschaften und leben. Das ist das Versprechen, dass wir unseren Kindern und Enkeln geben. Um bis dahin auch beim Heizen unserer Häuser und Wohnungen klimaneutral zu werden, müssen wir jetzt anfangen, umzustellen.

Wir machen Klimaschutz für alle bezahlbar, damit alle mitmachen können. Deswegen wollen wir den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen massiv fördern und für die breite Mitte der Gesellschaft bezahlbar machen. Uns ist es wichtig, dass alle Sicherheit und Planbarkeit für die nächsten 20 Jahre haben. Funktionierende Heizungen können noch lange weiterlaufen. Wer neu baut oder freiwillig umrüsten will oder wessen Heizung irreparabel kaputt geht, wird bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Alternative unterstützt.

Was im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das Gesetz muss im Bundestag erst noch beraten und beschlossen werden. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Vorgabe betrifft also zunächst vor allem Neubauten. Sie greift zudem für den Fall, dass eine defekte Heizung nicht repariert werden kann (sog. Havarie), wobei dann Übergangsfristen gelten. Auch wer die alte Heizung freiwillig erneuert, muss eine klimafreundliche Heizung einbauen.

Wichtig ist, dass das Gesetz keine neue Austauschpflicht vorsieht. Schon bisher gilt, dass sog. Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre alt sind, außer Betrieb genommen werden müssen, es sei denn, die Eigentümer:innen wohnen schon länger als Februar 2002 in dem Haus. Bei dieser Rechtslage bleibt es. Darüberhinausgehende Pflichten zum Auswechseln einer Heizung werden nicht eingeführt, so dass funktionierende Gas- und Ölheizungen weitergenutzt werden können. Auch wenn eine Heizung kaputt geht und repariert werden kann, muss sie nicht unmittelbar ausgetauscht werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 sind dann keine fossilen Heizungen mehr erlaubt.

Damit niemand überfordert wird, sieht der Regierungsentwurf bereits bestimmte Fristen und Ausnahmen vor. So sind für Havarien, für den Anschluss an Wärmenetze und bei Etagenheizungen pragmatische Übergangsfristen geplant.  Auch wenn eine Heizung kaputt geht, muss niemand von heute auf morgen umstellen. Besondere Regelungen sind für denkmalgeschützte Gebäude vorgesehen. Außerdem ist eine umfassende staatliche Förderung geplant, die wir uns in den weiteren Verhandlungen noch genau anschauen werden. Niemand soll überfordert werden, wenn ein Heizungsaustausch ansteht. Auch die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen (z. B. für Dämmung  oder Fenstertausch) sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau durch Förderkredite der KfW bleiben erhalten.

Wichtig ist aber, dass die Umstellung auf erneuerbares Heizen langfristig Kosten spart. Gas und Öl werden in den nächsten Jahren noch teurer werden. Das liegt daran, dass die Nutzung von klimaschädlichen Energien mit einem jährlich ansteigenden nationalen C02 -Preis versehen ist, der ab 2027 durch den EU-Emissionshandel abgelöst wird. Wer also schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umsteigt, macht sich unabhängig von den künftigen Preissteigerungen fossiler Brennstoffe. Durch diesen Effekt rechnet sich somit die Anschaffung einer zu Beginn teureren klimafreundlichen Heizung. Über die gesamte Lebensdauer der Heizung, zahlen sich die zunächst höheren Investitionskosten aus.

Was der SPD-Fraktion wichtig ist

Wir werden den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag sehr intensiv beraten und sicher auch noch verändern, bevor wir ihn beschließen. Die Regelungen werden sich also noch verändern, bevor sie endgültig zum Gesetz werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in diesen Beratungen auf folgende Punkte besonderen Wert legen:

  • Die Wärmewende muss für alle finanzierbar sein. Wir wollen den Umstieg auf klimafreundliches Heizen für die Breite der Gesellschaft sozial gestaffelt massiv fördern. Nur wenn alle mitgehen können und niemand überfordert wird, kann Klimaschutz gelingen.
  • Wir legen Wert darauf, dass keine klimafreundliche Wärmetechnologie von vornherein ausgeschlossen wird, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. So werden wir uns dafür einsetzen, dass feste und flüssige Biomasse, also Holz- und Pelletheizungen, auch für den Neubau erlaubt bleiben.
  • Wir wollen erreichen, dass im Gesetz eine kostenfreie Pauschale bei einer Heizungs- und Energieberatung für alle Hauseigentümer verankert wird. Dabei sollen sie alle notwendigen Informationen über Rechte und Pflichten, technische Möglichkeiten, staatliche Förderungen erhalten. Am Ende sollen sie einen konkreten und verlässlichen Fahrplan für den Umbau ihres Hauses in den Händen halten können, der ihnen Planungssicherheit verschafft.
  • Die Kommunen und ihre Stadtwerke spielen bei der Reform eine zentrale Rolle. Wir werden darauf achten, dass die Wärmewende im Heizungsbereich eng mit der kommunalen Wärmeplanung der Städte und Gemeinden verknüpft wird.
  • Wir werden die auch die Mieterinnen und Mieter in den Fokus stellen und darauf achten, dass die Kosten nicht über die Modernisierungsumlage komplett auf sie abgewälzt werden. Denn schon jetzt können sich viele den Wohnraum kaum noch leisten.
  • Parallel dazu ist eine aktive und zukunftsorientierte Industriepolitik erforderlich, die gewährleistet, dass die notwendigen Produkte und auch die Fachkräfte am Markt vorhanden sind und Technologien weiter fortentwickelt werden.