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Abwahl von AfD-Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.Teilweise Wahlwiederholung in Berlin
Das Urteil aus Karlsruhe bestätigt mit wenigen Modifizierungen die Entscheidung der Ampel mit Blick auf die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Die Wiederwahl in den wahlfehlerbehafteten Bezirken kann im Februar abgehalten und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Wahlprozess wieder hergestellt werden.Berlin muss teilweise neu wählen
Die Stimmabgabe bei Wahlen ist die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie. Hier besteht ein besonderer Vertrauensschutz in die staatlichen Institutionen. Aus diesem Grund dürfen Pannen nicht übergangen werden. Die Wahlwiederholung in den wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken ist die richtige Konsequenz.Filtern nach arbeitsgruppen:
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