„Das Bundesverfassungsgericht hat die Argumentation des Wahlprüfungsausschusses bestätigt und die Klage der Union zurückgewiesen.

Wir begrüßen diese Entscheidung. Denn die Bürgerinnen und Bürger müssen Vertrauen in unser Wahlrecht haben. Das macht eine Nachwahl erforderlich – aber eben nur in jenen Wahlbezirken, in denen tatsächlich Wahlfehler festgestellt wurden.

In einer Demokratie ist die Stimmabgabe bei einer Wahl das zentrale Beteiligungselement für Bürgerinnen und Bürger. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen deshalb die Sicherheit haben, dass sie ihre Stimme abgeben können und dass ihre Stimme zählt. Wo Wahlfehler festgestellt werden, muss daher eine Wahl wiederholt werden. Wo Bürger ihre Stimme korrekt abgegeben haben, müssen die Stimmen dieser Bürger aber gültig bleiben.

Für die Nachwahlen in den wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken wurde nun der 11. Februar 2024 festgelegt. Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Entscheidung weitgehend bestätigt hat, und so das Vertrauen der Berliner Wählerinnen und Wähler in die funktionierenden Abläufe unserer Demokratie wiederhergestellt werden kann.“