„Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Ausschussvorsitze sind zu wichtig, als dass wir sie mit unqualifizierten Personen besetzen können. Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass die AfD-Amtsinhaber zulässigerweise abgewählt wurden. Sie haben die Arbeit des Ausschusses erheblich negativ beeinträchtigt. Im Falle des abgewählten Vorsitzenden des Rechtsausschusses war die Zusammenarbeit mit wichtigen Verbänden durch seine unqualifizierten und hetzerischen Reden massiv belastet. Im Deutschen Bundestag darf kein Platz für rechtsradikale Hetze sein. Das gilt erst recht bei wichtigen Funktionen wie Ausschussvorsitzen.

Nach den Entscheidungen zur Berlin-Wahl und der Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht damit ein weiteres Mal wichtige Beschlüsse des Bundestages bestätigt.

Damit auch in Zukunft keinerlei Unklarheiten aufkommen können, werden die Regierungsfraktionen im Rahmen der Beratungen zur Reform der Geschäftsordnung des Bundestages noch eine Präzisierung vorschlagen. Danach sollen künftig sowohl die Vorsitzenden von Ausschüssen aber auch die Schriftführer im Präsidium des Deutschen Bundestages nach klaren Regeln abgewählt werden können.“