Die Koalitionsfraktionen präsentierten heute gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Eckpunkte für eine umfassende BAföG-Reform. Freibeträge und Bedarfssätze werden mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/-innen und Studierenden angepasst. Durch das Reformpaket werden ab 2017 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt.

„Das ist ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese geplanten Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. "Das ist ein guter Tag für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland", resümiert daher SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil auf der gemeinsamen Pressekonferenz. Denn nach wie vor entscheide in Deutschland die soziale Herkunft zu häufig über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das BAföG sei immer noch "das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit" und erleichtere den Zugang zu akademischer Bildung. Besonders die geplante Erhöhung der Förderbeträge und Einkommensgrenzen sei daher "notwendig und richtig".

"Die heute in Eckpunkten vorgestellte Reform steht in einer Reihe mit den großen BAföG-Reformen von 2001 und 2008, die unter Regierungsbeteiligung der SPD-Bundestagsfraktion zustande gekommen sind", erklärt Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. "Auch in dieser Großen Koalition wird die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Tradition als BAföG-Partei gerecht. Für uns war eine deutlich spürbare Verbesserung für die Studierenden das vordringliche Ziel. Dies ist mit der geplanten Reform erreicht." Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen werde am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den Portemonnaies der Studierenden landen, es werde auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Rund 110.000 junge Menschen werden zusätzlich förderberechtigt sein.

Die wichtigsten Neuregelungen der BAföG-Reform im Überblick

Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren. "Damit wird es ein Gezerre zwischen Bund und Länder künftig nicht mehr geben", ist sich Hubertus Heil sicher.

Darüber hinaus beinhaltet die BAföG-Novelle eine substantielle Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge sowie weitere strukturelle Änderungen. Im Kern haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende fünf Punkte verständigt:

1. Anhebung der Bedarfssätze und des Wohnzuschlags

  • Die Bedarfssätze werden generell um 7 Prozent angehoben. Damit können auch Kinder aus Familien mit mittleren Einkommen künftig finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Um Mietsteigerungen insbesondere an Hochschulstandorten etwas aufzufangen, wird der Wohnzuschlag für BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 224 Euro auf 250 Euro angehoben. Für diese auswärts wohnenden Studierenden steigt damit der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG um über 9,7 Prozent.
     

2. Höhere Einkommensfreibeträge, mehr Geförderte

  • Die Einkommensfreibeträge werden ebenfalls um 7 Prozent angehoben. Damit wird der Kreis der Geförderten um über 110.000 Studierende und Schüler/-innen ausgeweitet.
  • Die Hinzuverdienstgrenze soll von 400 Euro auf 450 Euro angepasst werden. Damit werden keine Einnahmen aus sogenannten „Minijobs“ mehr vom BAföG abgezogen.
     

3. Höherer Vermögensfreibetrag

  • Der Freibetrag für eigenes Vermögen (inklusive Sachwerte, wie z. B. ein eigenes Auto) wird deutlich angehoben: von 5.200 Euro auf künftig 7.500 Euro.
  • Hat ein/e Auszubildende Unterhaltspflichten, steigen die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1.800 Euro auf 2.100 Euro.
     

4. Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags

Damit sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren lassen,

  • wird der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende und Studierende mit Kindern deutlich erhöht und die bisherige Staffelung pro Kind aufgehoben: Ab Herbst 2016 gibt es für jedes Kind einheitlich 130 Euro.
     

5. Schließung ungewollter Förderungslücken zwischen Bachelor und Master

Unbeabsichtigte Förderlücken, die im Übergang zwischen Bachelor- und anschließendem Masterstudium entstanden, werden geschlossen:

  • Förderungsrechtlich wird künftig grundsätzlich erst die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungs- und Förderende gelten, und nicht, wie bisher, die letzte Prüfung.
  • Die Förderung eines Masterstudiums setzt künftig bereits mit der vorläufigen Zulassung und damit noch vor Abschluss des BA-Studiums ein.
  • Zudem soll bei voll in ein Staatsexamensstudium integrierten Bachelor-Studiengängen künftig auch nach Erwerb des BA-Abschlusses das unmittelbar fortgesetzte Staatsexamensstudium weiter gefördert werden können.
  • Schließlich wird es künftig einen Anspruch darauf geben, über die Förderungsfähigkeit eines Masterstudiums dem Grunde nach vorab entscheiden zu lassen. Dies erleichtert zum Beispiel bereits Erwerbstätigen die Studienentscheidung, da Finanzierungsmöglichkeiten früher geklärt werden können.
     

6. Stärkung von Mobilität und Internationalität

Das BAföG soll internationaler werden und die Auslandsmobilität stärken. In diesem Zusammenhang werden auch gleichzeitig EuGH-Entscheidungen umgesetzt:

  • Die Förderungsberechtigung wird auf Ausbildungen im Ausland ausgeweitet.
  • Auch Nichtdeutsche, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig einen BAföG-Anspruch geltend machen.
  • Der Zugang zum BAföG soll auch für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln und für Geduldete früher als heute – also früher als nach vier Jahren Voraufenthalt – möglich werden.

7. Entbürokratisierung, Verfahrenserleichterung durch Online-Antragsmöglichkeit im BAföG

Das BAföG wird moderner und passt sich dem digitalen Zeitalter an. Zudem sollen bürokratische Antragshürden reduziert werden:

  • Ab dem 1. August 2016 wird es einen Rechtsanspruch auf elektronische Antragsstellung geben. Die Länder müssen entsprechende Online-Formulare als Web-Anwendung bereitstellen.
  • Überflüssige Leistungsnachweise werden reduzieren. Auch in Studiengängen mit Zwischenprüfungen müssen vor dem fünften Fachsemester keine Leistungsnachweise mehr zusätzlich eingereicht werden.
     

8. Bessere Bedarfsdeckung bei Abschlagszahlungen

Manchmal kann es etwas länger dauern bis Antragsteller ihren endgültigen BAföG-Bescheid erhalten. Damit Jugendliche, die voraussichtlich mit höheren Bedarfssätzen gefördert werden, ihre Lebenshaltungskosten zu Beginn der Ausbildung decken können, erhielten sie bislang eine Abschlagszahlung von maximal 360 Euro.

  • Abschlagszahlungen für Erst-Anträge bei langwieriger Antragsbearbeitung werden künftig nicht mehr gedeckelt. Die Antragsteller erhalten Abschlagszahlungen von bis zu 80 Prozent des ihnen voraussichtlich zustehenden Bedarfs.

825 Millionen Euro mehr für das BAföG

Jährlich werden durch diese Reform rund 825 Mio. Euro mehr für das BAföG aufgewendet werden: 500 Mio. Euro im Bundeshaushalt und weitere 325 Mio. Euro über KfW-Darlehen. Damit wird die Große Koalition 2017 rund 4,1 Mrd. Euro für BAföG aufwenden – und damit das dreieinhalbfache der Summe von 1998 (1,2 Mrd. Euro).

Die Reform soll (erst) zum 1. August 2016 in Kraft treten, weil die finanziellen Spielräume erst dann für eine substanzielle Erhöhung wie diese zur Verfügung stehen. "Aber weil wir eine deutlich höhere Anhebung vornehmen als rechnerisch angesichts der prognostizierten Preis- und Lohnentwicklung erforderlich ist, können wir das akzeptieren", begründet Dr. Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion.