Mehr Stellen für Justiz und Polizei

Im Januar 2019 haben Bund und Länder den „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Ziel: schnellere Gerichtsverfahren und deutlich mehr Personal für Justiz und Polizei. So unterstützt der Bund die Länder dabei, 2.000 neue Richter:innen, Staatanwält:innen sowie Folgepersonal einzustellen. Bis heute wurden von diesen Stellen bereits mehr als 1.800 besetzt.

Der Bund schafft 15.000 neue Stellen bei der Bundespolizei und beim Zoll. Zusätzliche Stellen gibt es auch für einen neuen Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, für einen neuen Strafsenat beim Bundesgerichtshof in Leipzig sowie beim Generalbundesanwalt. Bund und Länder haben sich außerdem verpflichtet, im Sicherheitsbereich je 7.500 neue Stellen in den Jahren 2018 bis 2021 zu finanzieren.

Mehr Kompetenzen für den Verfassungsschutz

Durch die Neuregelung des Rechts der Nachrichtendienste (Bundesverfassungsschutz, BND, MAD, Landesverfassungsschutzämter) erhalten diese Befugnisse bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären – deshalb ist auch uns ein starker und handlungsfähiger Verfassungsschutz wichtig.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland erhalten die Nachrichtendienste die Befugnis für die sogenannte Quellen-TKÜ. Damit kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Vor dem Hintergrund der Attentate von Hanau und Halle, die von isolierten Einzeltätern verübt wurden, ist künftig auch die Beobachtung von Einzelpersonen möglich.

Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass und Gewalt. Ein umfangreiches Gesetzespaket enthält Regelungen, um Drohungen und Hetze im Netz härter und effektiver verfolgen zu können. Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, schützen wir besser vor Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen. Um zu verhindern, dass private Adressen etwa von Kommunalpolitiker:innen gezielt im Netz veröffentlicht werden, können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen.

Damit Kommunalpolitiker:innen oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Menschenverachtung einsetzen, besser vor Einschüchterungsversuchen geschützt werden, stellen wir die Verbreitung von sogenannten „Feindeslisten“ ausdrücklich unter Strafe. Nach bisheriger Rechtslage ist es nicht strafbar, wenn extremistische Gruppierungen sogenannte Feindes- oder Todeslisten verteilen und so Bürger:innen einschüchtern. Zukünftig macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die geeignet und bestimmt sind, Bürger:innen Gefahren auszusetzen. Damit setzen wir das klare Signal eines wehrhaften Rechtsstaates, der gegen Rechtsextremisten vorgeht.

Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompliziert melden können. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformen wie Facebook oder Youtube zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terrorpropaganda und verbessert gleichzeitig die Rechte derjenigen, die von Anfeindungen betroffen sind.

Wir schaffen einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Oft richten sich Hassnachrichten direkt an Betroffene – sie kommen per Nachricht, Mail und Brief. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gilt dies nicht als Volksverhetzung. Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird. Antisemitische Motive wirken nun ausdrücklich strafverschärfend.

Waffengesetz verschärft

Um es zu erschweren, dass Waffen in die Hand von Extremist:innen gelangen, haben wir das Waffenrecht verschärft. Beim Kauf einer Waffe wird nun eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern durchgeführt. Wer einer verfassungsfeindlichen Vereinigung angehört, darf keine Waffe kaufen. Wird erst später bekannt, dass Waffenbesitzer:innen extremistische Bestrebungen verfolgen, so können auch bereits erteilte Erlaubnisse wieder aufgehoben und die Waffen eingezogen werden.

Demokratie stärken

Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Demokratie. Wir fördern Engagement und Ehrenamt mit einer neuen Stiftung. Außerdem fördern wir zivilgesellschaftliche Projekte für Demokratie, für die Prävention von Gewalttaten und gegen Extremismus. Wir haben dafür gesorgt, dass die entsprechenden Programme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auf gleichbleibend hohem Niveau fortgesetzt werden.

Freien und unabhängigen Journalismus stärken

Um die Presse- und Medienfreiheit zu stärken und eine freie, hochwertige journalistische Berichterstattung zu bewahren, haben wir unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie werden in unseren beiden Aktionsprogrammen für freie und unabhängige Medien der SPD-Fraktion vom Juni 2019 und Dezember 2020 vorgestellt. Damit möchten wir die Arbeit der Medienschaffenden unterstützen. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung, der Verbreitung von Populismus, Fake News und Hassreden in Medien und angesichts eines stärker werdenden aggressiven Klimas bei Kundgebungen sind Aufklärung und gegenseitiger Respekt die Gebote der Stunde. Demokratie lebt von kritischem Diskurs – und akzeptiert keine Gewalt.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen

Mit härteren Strafen gehen wir gegen Verbrecher:innen vor, die sich an Kindern vergehen. Sexueller Missbrauch von Kindern wird künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet. Wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Um die Strafverfolgung zu optimieren, werden den Behörden weitergehende Befugnisse eingeräumt, wie die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.

Außerdem ist nun bereits der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Cybergrooming war bislang nicht strafbar, wenn der Täter glaubte, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einer erwachsenen Person kommunizierte. Auch so ein Versuch ist jetzt strafbar. Die Ermittlungsmethoden der Behörden haben wir gestärkt.

Künftig werden außerdem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt. Und wir regeln, dass die Verbreitung von sogenannten „Missbrauchsanleitungen“ strafbar ist. Auch wer Missbrauchsanleitungen nur besitzt oder aus dem Internet runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

Bessere Unterstützung für Opfer von Gewalt

Opfer von Terroranschlägen oder anderen Gewalttaten benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe. Wir haben einen Opferschutzbeauftragten des Bundes eingesetzt, das soziale Entschädigungsrecht reformiert, die monatlichen Entschädigungszahlungen erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt. Erstmals haben nun auch Opfer psychischer Gewalt einen Anspruch auf Leistungen. Bundesweit werden Traumaambulanzen eingerichtet, die Gewaltopfer unmittelbar nach einer Tat psychotherapeutisch behandeln. Fallmanager:innen unterstützen und begleiten sie. So lassen wir Opfer auf ihrem Weg zurück ins normale Leben nicht allein.

Modernisierung des Strafgesetzbuchs

Um die Verbreitung von volksverhetzendem Gedankengut und Kinderpornografie künftig unabhängig vom Verbreitungsweg besser ahnden zu können, haben wir den Begriff der Schrift im Strafgesetzbuch (StGB) modernisiert. Die Verwendung dieses Begriffs in den einschlägigen Tatbeständen des Strafgesetzbuches wird der Lebenswirklichkeit heutiger Tatbegehungsformen nicht mehr gerecht, da die Verbreitung strafbarer Inhalte nicht mehr vorrangig über Trägermedien aus Papier, sondern digital erfolgt. Daher haben wir den Schriftenbegriff des § 11 Absatz 3 StGB zu einem Inhaltsbegriff fortentwickelt. Auch die Verwendung der Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ als Beschreibung möglicher Ursachen der Aufhebung der Schuldfähigkeit sind diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß. Wir haben sie sprachlich modernisiert, indem wir sie durch die Begriffe „Intelligenzminderung“ und „Störung“ ersetzt haben.

Strafprozessordnung reformiert

Durch Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) passen wir die Strafverfahren an veränderte gesellschaftliche und technische Rahmenbedingungen an. So werden die Ermittlungsbefugnisse beim Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen zu Fahndungszwecken beispielsweise nach einem Banküberfall angepasst. Klargestellt wird, dass Strafverfolgungsbehörden künftig auch Auskunft über bereits ausgelieferte Postsendungen von oder an beschuldigte Personen von den Postdienstleistern verlangen können.

Auch die Rechte von Opfern stärken wir weiter, zum Beispiel durch Regelungen zum Schutz der Zeugenadressen und durch eine klare Definition, wer in einem Verfahren die verletzte Person ist. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden. So erhalten Opfer einen besseren Zugang zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Im intensiven Austausch mit der Anwaltschaft haben wir uns dafür eingesetzt, dass Rechtsanwält:innen bei Rechtsmitteln mehr Zeit haben, damit sie sich gut um ihre Klient:innen kümmern können.

Mord verjährt nicht. Dieser weitläufige Grundsatz verpflichtet uns, Morde aufzuklären und zu verurteilen, wenn Täter:innen durch neue Technologien oder Beweise überführt werden können. Künftig kann ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn Beweise auftauchen, die eine Tat zweifelsfrei nachweisen. Es ist schreiendes Unrecht, wenn vormals freigesprochene Mörder:innen nicht verurteilt werden können, obwohl Beweise die Tat belegen. Die Regelung ist begrenzt auf die unverjährbaren Taten Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit der Erweiterung der entsprechenden Vorschrift des § 362 StPO schließen wir uns damit den anderen Staaten in der EU an, die entsprechende Regelungen zur Wiederaufnahme neuer Strafverfahren zu Ungunsten Freigesprochener haben.

Betreiben krimineller Handelsplattformen künftig strafbar

Zur konsequenten Strafverfolgung im digitalen Raum schaffen wir einen neuen Straftatbestand: Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt, die rechtswidrige Taten ermöglicht, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden können. Mit der neuen Strafvorschrift sagen wir dem illegalen Internethandel den Kampf an. Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie dem Verkauf von Drogen, Waffen oder gestohlenen Daten im Internet wird konsequent begegnet.

Umfassendes Vorgehen gegen Geldwäsche

Wir haben unsere Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche auch in dieser Wahlperiode fortgesetzt, nachdem wir bereits in der vergangenen Legislatur eine grundlegende Erweiterung der Vermögensabschöpfung durchgesetzt haben.

Durch die Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands in § 261 StGB und eine umfassende Möglichkeit, kriminelles Vermögen abzuschöpfen, haben wir die Voraussetzungen für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert. Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten festgelegten Vortaten strafbar. Künftig ist Geldwäsche strafbar, unabhängig davon, aus welcher Straftat die Gelder stammen. Damit verhindern wir, dass illegale Gelder aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und Straftäter:innen so von ihren Straftaten auf Dauer profitieren können.

Schutz vor Wohnungseinbrüchen

Wir haben die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Eigensicherung beim Einbruchschutz auf 65 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Durch Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme können seither auch kleinere einbruchsichernde Maßnahmen bezuschusst werden.

Bessere Bekämpfung von Stalking

Frauen und andere Betroffene leiden oft über lange Zeit unter Nachstellung und digitalem Stalking, oft mit traumatischen Folgen. Wir schützen Betroffene vor den unerwünschten Annäherungsversuchen künftig besser, indem wir die hohen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Straftatbestandes herabsenken und den Strafrahmen verschärfen. Künftig muss nur noch ein „wiederholtes“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen.

Auch digitales Stalking wird strafbar. Der neue Tatbestand erfasst künftig auch die Fälle, in denen Täter:innen Stalking-Apps einsetzen, um auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zuzugreifen und deren Sozialleben auszuspähen. Hinzukommen Fälle, in denen die Täter:innen die Identität ihrer Opfer vortäuschen und in sozialen Medien Konten anlegen, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Wir erhöhen den Strafrahmen bei Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wenn sich Täter:innen nicht an die Auflagen halten und sich doch den Opfern nähern.

Gafferfotos und Upskirting werden strafbar

Wir gehen härter gegen Gaffer:innen vor und stärken den Persönlichkeitsschutz. Wer etwa verstorbene Unfallopfer fotografiert oder filmt und eine verstorbene Person dadurch in grob anstößiger Weise zur Schau stellt, macht sich strafbar. Auch Frauen unter den Rock zu fotografieren („Upskirting“) ist strafbar. Wer solche Fotos in Chatgruppen teilt oder sogar kommerziell vertreibt, macht sich ebenfalls strafbar.

Wir setzen unsere Bemühungen im Kampf gegen heimliche Aufnahmen fort. Aufnahmen von intimen Körperbereichen an öffentlich zugänglichen Orten wie Stränden oder Saunen, die anschließend auf pornografischen Internetseiten geteilt werden, zeigen die Notwendigkeit, die Strafbarkeitslücke bei der Aufnahme heimlicher Nacktaufnahmen außerhalb geschützter Räume zu schließen.

Zwangsprostituierte schützen

Wir verschärfen die Freierbestrafung bei Zwangsprostituierten. Die heutige Regelung des § 232a Abs. 6 StGB, wonach ein Freier strafbar ist, wenn er mit einer oder einem Zwangsprostituierten verkehrt, greift oftmals nicht, weil den Freiern der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Künftig macht sich bereits strafbar, wer leichtfertig verkennt, dass er mit einer oder einem Zwangsprostituierten verkehrt. Wer eindeutige Hinweise ignoriert (z. B. Verletzungen oder gar Aussagen der Betroffenen), trägt fortan eine Mitverantwortung. Freier dürfen nicht mehr die Augen verschließen, sonst machen sie sich strafbar.

Die konsequente Bekämpfung von Zwangsprostitution muss mit einem umfassenden Ansatz zum größtmöglichen Schutz von Prostituierten und Zwangsprostituierten einhergehen. Wir haben mit dem Koalitionspartner vereinbart, dass ein zusätzliches Bundesprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro insbesondere schwangere Prostituierte sowie schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution bzw. Zwangsprostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen soll.

Gründung der Stiftung Forum Recht

In zunehmendem Maße sieht sich der Rechtsstaat mit Kritik und Anfeindungen konfrontiert, die nicht selten auf falschen Informationen und falschen Tatsachenbehauptungen beruhen. Das gefährdet unser demokratisches und freies Zusammenleben. Deshalb wurde als Bundestagsinitiative die Stiftung Forum Recht gegründet. Ihr Ziel ist es, den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Sie soll ein auf Bürgerbeteiligung angelegtes Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum werden, das sich mit aktuellen Fragen von Recht und Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie auseinandersetzt und diese für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden lässt. Die Stiftung wird ihren Sitz in Karlsruhe und einen Standort in Leipzig haben.

Digitalisierung des Rechtswesens

Die Digitalisierung darf nicht beim Rechtsstaat haltmachen. Wir verbessern den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und führen beispielsweise Online-Gründungen von Unternehmensgesellschaften ein.

Neuregelungen im Pass- und Ausweiswesen

Auch einige Neuregelungen im Pass- und Ausweiswesen haben das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden ab August 2021 Fingerabdrücke verpflichtend im Speichermedium des Personalausweises gespeichert. Zudem sind Neuregelungen zum sogenannten Morphing (Verschmelzen zweier Fotos zu einem) vorgesehen.

Künftig können Bürger:innen sich direkt mit ihren mobilen Endgeräten und ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen. Dazu genügen dann – nachdem die Daten aus der Ausweiskarte auf das mobile Endgerät übertragen wurden – beispielsweise ein Smartphone und die entsprechende PIN für den elektronischen Identitätsnachweis (eID). Um ein hohes Maß an Datensicherheit zu gewährleisten, ist das Verfahren nur mit solchen Geräten zulässig, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wegen ihres hohen Sicherheitsstandards freigegeben werden. Mit der neuen Ausweisalternative können sich Bürger:innen künftig bei Anträgen an Behörden noch einfacher digital ausweisen, zum Beispiel beim Elterngeld oder beim BAföG.

Staatsbürgerschaftsrecht reformiert

Wer an Kampfhandlungen für ausländische Terrormilizen teilnimmt, verliert den deutschen Pass, wenn er oder sie eine weitere Staatsangehörigkeit hat. Für Einbürgerungen gilt das Verbot der Mehrehe.