Die Mietpreisbremse wird verschärft: Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Wenn die Auskunftspflicht verletzt wird, können sich die Vermieter zwei Jahre lang nicht auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere Miete verlangen. Was vereinfacht wird: Wenn die Mieter der Auffassung sind, die Miete liege in unzulässiger Weise zehn Pro-zent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt.

Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete demnach um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Das gilt bundesweit. Bei den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz hat die SPD-Fraktion zusätzlich durchgesetzt, dass bei Wohnungen, bei denen die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter beträgt, sie sogar nur um 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil insbesondere große Wohnungskonzerne durch Modernisierungen Mieterhöhungen von über 40 Prozent nach geltender Rechtslage geltend machen konnten.

Deckelung der Modernisierungsumlage

Zusätzlich senkt die Koalition mit dem Gesetz die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieter dürfen dann maximal acht statt wie bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Auch diese Kappung gilt bundesweit.

Dass die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung dieser beiden Regelungen durch-gesetzt hat, ist von großer Bedeutung, weil es anders als bei der Mietpreisbremse nicht mehr von den Landesregierungen abhängt, wo die Regelung gilt.

Das gezielte Herausmodernisieren von Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt.

Ebenfalls beschlossen mit dem Mieterschutzgesetz: Wenn soziale Träger für soziale Wohn-projekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt oft Gewerbemietrecht. Die Koalition regelt nun, dass für solche wichtigen sozialen Wohnprojekte insbesondere der soziale Kündigungsschutz gilt, damit die Mietverhältnisse nur bei erheblichen Pflichtverletzungen wie Zahlungsverzug beendet werden können.

Das Mieterschutzgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Was die Koalition darüber hinaus beschlossen hat:

SPD und Union hatten sich in den Koalitionsverhandlungen bereits auf ein Maßnahmenbündel verständigt, um die prekäre Lage am Wohnungsmarkt zu bekämpfen. Neben Änderungen beim Mietrecht investiert die Koalition Milliardenbeträge. Allein in dieser Wahlperiode stehen für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und die auf Rekordniveau fortgeführte Städtebauförderung mehr als 13 Milliarden Euro zur Verfügung.

Neu ist das Baukindergeld: Das Baukindergeld ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Die Förderung beträgt 1200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.

Der soziale Wohnungsbau – jahrelang sträflich vernachlässigt – wird erheblich gestärkt. So werden für das Jahr 2019 die Mittel um 500 Millionen Euro auf dann 1,5 Milliarden Euro auf-gestockt. Ende November hat sich die Koalition mit den Fraktionen von Grünen und FDP auf eine Grundgesetzänderung verständigt, damit der Bund sich auch nach 2019 am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann.

Für die Jahre 2020 und 2021 stellt der Bund den Bundesländern mindestens 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Insgesamt stehen in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Die Städtebauförderung leistet ebenfalls einen entscheidenden Beitrag: Die Bundesmittel für die Programme der Städtebauförderung bleiben weiterhin auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro.

Ein starkes Hilfsmittel zur Einhegung der Mieten ist die verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 hat die Koalition dafür bereits eine Rechts-grundlage geschaffen und die Verbilligungsrichtlinie entsprechend angepasst. Damit können Länder und Kommunen auf alle entbehrlichen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugreifen, mehr noch, sie bekommen das Erstzugriffsrecht.

Die Kommunen können diese Liegenschaften auch an private Dritte weiterveräußern – aber natürlich nur zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Der BImA ist es künftig sogar möglich, Verbilligungen bis zu 100 Prozent des Grundstückskaufpreises einzuräumen, sofern dort Sozialwohnungen errichtet werden. Unter dieser Bedingung können dann auch private Investoren bauen.

Der Wohngipfel

Die SPD-Fraktion bestand auf einem Wohngipfel mit der Bundesregierung, den Ländern, Kommunen und Verbänden. Dieser Gipfel fand Ende September in Berlin statt. Im Schulter-schluss ist eine gemeinsame Wohnraumoffensive vereinbart worden. Die Maßnahmen sollen ab kommendem Jahr nach und nach in Gesetze gegossen werden.

Dazu gehören:

  • Wirksamere Umwandlungsverbote in Eigentumswohnungen in stark nachgefragten Gebieten.
  • Noch mehr Mieterschutz durch einen verlässlichen Mietspiegel. Heißt: Einfache Mietspiegel werden gestärkt und gesetzliche Mindestanforderungen für qualifizierte Mietspiegel eingeführt. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Dadurch werden die ortsüblichen Vergleichsmieten spürbar sinken.
  • Das Bestellerprinzip bei Vermittlungen von Mietwohnungen muss auch für den Immobilienkauf gelten. Wer den Auftrag vergibt, soll zahlen.
  • Eine Wohngeldreform, mit der das Wohngeld und seine Reichweite steigen.
  • Das Ende der „Share Deals“. Boden darf kein Spekulationsobjekt sein. Die Koalition wird eine rechtssichere gesetzliche Regelung treffen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbssteuer mittels „Share Deals“ zu beenden.

Außerdem wird eine Strategie zur Fachkräftesicherung in der Baubranche kommen, mehr Mitarbeiterwohnungsbau, mehr Unterstützung für kommunale Wohnungsbauunternehmen und ein verbesserter Klimaschutz (Mieterstrom, Gebäudeenergiegesetz).