In Deutschland fehlen Hundertausende Wohnungen. Weil Wohnraum knapp ist, steigen in vielen Städten und Ballungsregionen die Mieten. Deshalb starten wir eine Offensive für mehr Wohnungen und sozialen Wohnungsbau.

Sozialer Wohnungsbau

Der Bund investiert in dieser Wahlperiode 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in den sozialen Wohnungsbau. Außerdem ändern wir das Grundgesetz, damit der Bund dauerhaft Verantwortung bei der sozialen Wohnraumförderung übernehmen kann. Der Bund wird künftig eigene Grundstücke günstiger an Städte und Gemeinden vergeben, wenn dort bezahlbare Wohnungen entstehen. Die Kommunen erhalten neue Instrumente, um dafür zu sorgen, dass brachliegendes Bauland tatsächlich bebaut wird.

Baukindergeld

Junge Familien unterstützen wir dabei, Wohneigentum zu erwerben. Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung wird zehn Jahre lang mit 1200 Euro jährlich
pro Kind gefördert. Der Zuschuss wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020.

Mieterrechte stärken

Wir schützen Mieterinnen und Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Wenn in Mietshäusern etwa Balkone oder Aufzüge eingebaut werden, nutzen die Vermieterinnen und Vermieter das oft für satte Aufschläge. Das dämmen wir ein, indem wir eine Obergrenze einführen: Nach einer Modernisierung darf die Monatsmiete um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Zusätzlich senken wir in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die so genannte Modernisierungsumlage: Vermieterinnen und Vermieter dürfen dann maximal acht (statt elf) Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das gezielte „Herausmodernisieren“ von Mieterinnen und Mietern wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro belegt. In Regionen mit besonders starken Mietsteigerungen hat die in der letzten Wahlperiode eingeführte Mietpreisbremse den Anstieg bereits dauerhaft gedämpft, so das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

Jetzt stärken wir die Rechte von Mieterinnen und Mietern weiter: So müssen Vermieterinnen und Vermieter künftig bei Vertragsschluss Auskunft über die Vormiete geben, wenn sie sich darauf berufen. Das schafft mehr Transparenz. Zudem wird es für Mieterinnen und Mieter künftig einfacher sein, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen. Weitere Fortschritte werden von der Union blockiert. Wir setzen uns dafür ein, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und einen Rückzahlungsanspruch bei unzulässig überhöhter Miete einzuführen.