Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzt die Ampel-Koalition auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit.

Für Mieter:innen ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten. Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) werdendie Voraussetzung geschaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.

All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können.

Die Regeln sind Teil des Jahressteuergesetzes, das in dieser Woche erstmals beraten wurde.