Ratingagenturen (zu Deutsch Bonitätsbewertungsagentur) sind private, gewinnorientierte Unternehmen, die gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen aller Branchen sowie von Staaten und deren untergeordneten Gebietskörperschaften bewerten. Die Agenturen fassen das Ergebnis ihrer Untersuchung (Rating) in einer Buchstabenkombination zusammen, die in der Regel von AAA (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig) reicht.

Die unkritische und häufig schematische Übernahme von Ratings von Ratingagenturen zur Einstufung der Bonitätsgewichtung von Kreditnehmern, Wertpapieren und sonstigen Adressenausfallrisiken zu aufsichtsrechtlichen Zwecken durch Unternehmen der Finanzbranche führte häufig zu einer unzureichenden Einschätzung der Ausfallrisiken. Das hat zum Entstehen der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 beigetragen.

Auf EU-Ebene wurden als Folge der Krise ab 2009 drei Verordnungen verabschiedet, die den Einfluss der Ratingagenturen reduzieren und deren Aufsicht verbessern sollten. Neben diesen unmittelbar an die Ratingagenturen und die Anwender der erstellten Ratings gerichteten europäischen Verordnungen, die unmittelbar in Deutschland geltendes Recht sind, wurde zur weiteren Ausführung der dritten Verordnung eine EU-Richtlinie verabschiedet. Sie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und enthält Vorgaben, mit denen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) angehalten werden sollen, einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings von Ratingagenturen zur Bewertung des Ausfallrisikos der gehaltenen Anlagen abzubauen. Die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden sollen die Verfahren überwachen.

Gesetzentwurf mit EU-Umsetzungen

Das beinhaltet der Gesetzentwurf zur „Verringerung der Abhängigkeit von Ratings“, der am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen wurde (Drs. 18/1774). Es geht also eher um technische Umsetzungen der EU-Verordnungen. Dazu gehört noch, das Wertpapierhandelsgesetz, das Kreditwesengesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz anzupassen. Weiter ist eine Änderung des Börsengesetzes vorgesehen, mit der klargestellt wird, dass auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Informationen an die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken weitergeben dürfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte immer gefordert, dass zum Beispiel Versicherungen und Finanzinstitute unabhängiger von Ratingagenturen werden, das Gesetz ist demnach positiv zu bewerten.