„Unkonventionelles Fracking wird verboten, die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber und Forschung gibt es nur mit Zustimmung der Länder“, so fasst SPD-Fraktionsvizin Ute Vogt das Verhandlungsergebnis der SPD-Bundestagsfraktion zusammen. „Das Fracking-Verbot, das wir durchgesetzt haben, ist großer Erfolg für den Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser“, erläutert SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. „Es ist ein Riesenerfolg, dass wir uns heute endlich mit der Unionsfraktion auf ein Gesetz zum Verbot von unkonventionellem Fracking einigen konnten“ erklärt die erste Parlamentarische Geschäftsführerin Christine Lambrecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse wird jetzt umgesetzt.
Hier die wichtigsten Punkte, die nun gesetzlich geregelt werden:
- Fracking, so wie es in den USA oder in Kanada praktiziert oder hier als unkonventionelles Fracking bezeichnet wird, wird in Deutschland auf unbestimmte Zeit verboten.
- Forschung zu eben dieser Form des Frackings wird es nur durch maximal vier Erprobungsmaßnahmen geben, wenn die jeweilige Landesregierung zustimmt. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion.
- Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards bei der seit den 1960er Jahren betriebenen Erdgasförderung werden erheblich verbessert.
- In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (Beispiel: Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.
Hier geht es zum unserem FAQ (Fragen und Antworten) zum Fracking und zur Erdgasförderung