Die Resolution enthält strafrechtliche Regelungen, nach denen unter anderem das Reisen und der Versuch des Reisens in terroristischer Absicht, die Finanzierung derartiger Reisen sowie die vorsätzliche Organisation oder sonstige Erleichterung derartiger Reisen unter Strafe zu stellen sind.

Der Gesetzentwurf (Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, Drs. 18/4087) sieht daher vor, das Strafgesetzbuch um eine weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – das Reisen in terroristischer Absicht – zu ergänzen: Danach soll künftig bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen.

Die Finanzierung des Reisens zu terroristischen Zwecken soll ebenfalls durch einen neuen Tatbestand unter Strafe gestellt werden. Die Gesetzesvorlage schafft des Weiteren zur Trockenlegung terroristischer Finanzquellen einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. Damit wird einer Forderung der bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) entsprochen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner macht klar: „Terrorismus darf nicht zum Exportgut werden. Deshalb müssen wir verhindern, dass Dschihadisten aus Deutschland ausreisen, um sich in Terrorcamps ausbilden zu lassen und im Ausland Gewalttaten zu begehen.“

Fechner betont, dass die SPD-Fraktion sich in den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass der Generalbundesanwalt neue Stellen für die Bekämpfung von Terrorismus erhält. Zudem habe die Koalition der Bundespolizei 20 Millionen Euro pro Jahr mehr für Ausrüstung und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und 405 zusätzliche Stellen geschaffen.