Mit der Einführung eines einheitlichen europäischen Mautdienstes soll nun der grenzüberschreitende Straßengütertransport in Europa unbürokratischer gemacht werden. Dazu hat die Bundesregierung an diesem Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drs. 18/2656).

Der in erster Lesung beratene Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsgrundlagen der Mauterhebung in Deutschland an die europäischen Vorgaben anzupassen. Die neuen Rechtsgrundlagen schaffen die Möglichkeit, dass ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, in Zukunft seine Mautgebühr auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter und mit nur einem einzigen Fahrzeuggerät in der gesamten EU entrichtet. „Mit Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes schaffen wir Interoperabilität, wo bislang technisch und wirtschaftlich die Wirklichkeit der Mauterhebung in Europa weit auseinanderklafft“, so Sebastian Hartmann, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Maria Mußotter