Im November 2014 hat der Bundestag mit Zustimmung der SPD-Fraktion ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet (BRRD-Umsetzungsgesetz). Mit dem am Freitag von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 18/5009) soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht entsprechend angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten.

Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser zu schützen.

Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro eingenommen

Der Gesetzentwurf besteht fachlich gesprochen aus vier Teilen: Anpassung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an die SRM-Verordnung (die entsprechende EU-Verordnung) und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus; Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzes an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe und Regelung zur Verwendung der Bankenabgabe 2011-2014; Ausgestaltung des Kosten- und Umlagerechts für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Änderungen im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Lothar Binding betont: „Mit diesem Gesetzentwurf werden insbesondere die Eigentümer und Gläubiger bei Bankenabwicklungen verstärkt in Haftung genommen und die Steuerzahler geschützt. Die Banken müssen sich endlich selber anstrengen, ihren Kapitalpuffer zu stärken und damit ihre Bonität zu verbessern. Mit einer Haftung des Steuerzahlers sollten sie nicht mehr rechnen.“

Hier ist der Gesetzentwurf nachzulesen.

Alexander Linden