Dazu hat das Parlament am Donnerstag in 2./3. Lesung das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) beschlossen (Drs. 19/4949, 19/5417, 19/5647).

Durch eine neue steuerliche Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils fünf Prozent betragen.

Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungs-zeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen.

Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.