Sönke Rix, Sprecher der AG Strategien gegen Rechtsextremismus, und Wolfgang Thierse, Bundestagsvizepräsident, sagen in einer gemeinsame Erklärung. "Das Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt: Nicht die von ihr gegängelten Bürger haben ein Problem mit unserer Verfassung, sondern ganz offenbar hat Kristina Schröder selbst Geist und Grundwerte des Grundgesetzes nicht begriffen. Offenbar können erst die Gerichte Kristina Schröder auf den Boden des Grundgesetzes und den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzwingen. Das genauso störrische wie ignorante Festhalten an der Extremismusklausel ist demokratiepolitisch fatal, es ist kontraproduktiv und es widerspricht dem Geist unserer Verfassung."
Schröder sät Kultur des Misstrauens
Beide stellen klar: "Unsere Demokratie bedarf des alltäglichen Engagements der Bürger." Daher müsse die Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus von dem Gedanken des Vertrauens getragen sein. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder habe mit der Extremismusklausel das Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger ins Gegenteil verkehrt und sie allesamt unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt.
Wer so etwas tue, "sät bewusst eine Kultur des Misstrauens und erzeugt ein Klima, in dem Engagement und Zivilcourage nicht gestärkt werden, sondern erlahmen", so Rix und Thierse. "Das Gefühl wechselseitiger Kontrolle, des sichtbaren, unsichtbaren oder nur vermuteten Überprüfens der Menschen untereinander vergiftet die Atmosphäre."
Die Extremismusklausel sei ein sicheres Mittel, nicht nur junge Menschen von demokratischem Engagement abzuhalten. Diesen zweifelhaften Verdienst dürfe sich Frau Schröder zurechnen lassen.
Das Ministerium, forden Rix und Thierse, müsse diese Klausel umgehend zurücknehmen. "Und für Frau Schröder empfehlen wir einen Blick ins Grundgesetz."
Thomas Oppermann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagte: "Kristina Schröder muss die Extremismusklausel sofort zurücknehmen. Der ideologische Kampf von Frau Schöder schadet unserer Demokratie." Nicht die von Kristina Schröder gegängelten Bürger hätten ein Problem mit unserer Verfassung, sondern die Ministerin selbst. Oppermann: "Frau Schröder offenbart ein fragwürdiges Verständnis von Geist und Grundwerten unserer Verfasssung." Die Extremismusklausel sei nicht nur rechtswidrig, sondern diskreditiere und behindere bürgerliches Engagement gegen Rechtsextremismus.
"Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürger", sagte Oppermann. Statt Zivilcourage zu stärken, mache Kristina Schroeder mit einer Gesinnungsprüfung vielen Initiativen das Leben schwer. Statt sich an Recht und Gesetz zu halten, stelle sie mit der Extremismusklausel mutige Initiativen gegen Rechts unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.