Das Artikelgesetz, in dem mehrere Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden, flexibilisiert zum Beispiel das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten und sichert Bundeswehrangehörigen sozial besser ab.

Wichtig ist, dass die Versorgungsleistungen bei allen Einsätzen der Streitkräfte gestärkt werden. Die Fürsorgeleistungen des Arbeitsgebers Bundeswehr werden damit entscheidend verbessert.

Auf Betreiben der SPD-Fraktion wurde zudem in Verhandlungen erreicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Grunddienst bei 41 Stunden erhalten bleibt.

Und: Künftig werden auch nahe Angehörige von PTBS-Patienten (Posttraumatische Belastungs-störungen) aus Auslandseinsätzen in Therapiemaßnahmen mit einbezogen. Weitere Verbesserungen wurden für Reservedienst-Leistende erreicht.

Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont: „Wir konnten verhindern, dass Psychologen die Weltanschauung von Angehörigen der Streitkräfte prüfen. Für die Frage, ob ein Soldat mit seinen Überzeugungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, ist der MAD zuständig, nicht die Psychologen des Personalamtes.

Natürlich ist und bleibt der Knackpunkt für die Attraktivität der Bundeswehr, dass wir der Truppe endlich mehr und bessere Ausrüstung zur Verfügung stellen. Trotzdem ist dieses Gesetz ein wesentlicher Beitrag für die soziale Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten – und damit für einen attraktiven Arbeitgeber Bundeswehr.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz, das der Bundestag Donnerstag beschlossen hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.