Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Europäische Rat im Oktober 2010 beschlossen, einen ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebietes einzurichten. Da für die Errichtung des so genannten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die bestehenden Rechtsgrundlagen nicht ausreichen, ist der Vertrag von Lissabon zu ergänzen. Den hierfür erforderlichen Beschluss haben die 27 Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen im Dezember 2010 getroffen. Ihrem Vorschlag folgend soll Artikel 136 AEUV, um einen dritten Absatz erweitert werden.
Diese begrenzte Vertragsänderung soll nun auf dem in der nächsten Woche stattfindenden Europäischen Rat (24./25. März) beschlossen werden. Damit die Bundesregierung in dieser Frage überhaupt zustimmen kann, muss sie um das Einvernehmen mit dem Bundestag ersuchen. Gesetzliche Grundlagen sind die im Jahr 2009 beschlossenen Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages.
Anlässlich der Debatte am 17. März haben wir zwei Anträge eingebracht: Der erste Antrag (Drs. 17/4881) bezieht sich zum einen auf das Verfahren zur Herstellung des Einvernehmens, dem wir zustimmen. Damit unterstützen wir ausschließlich die Änderung des Vertrages von Lissabon und nicht den eigentlichen Europäischen Stabilitätsmechanismus. Darüber wird der Deutsche Bundestag zu einem späteren Zeitpunkt abstimmen. Zum anderen kritisieren wir die bewusste Missachtung der Informations- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung. Der zweite Antrag (Drs. 17/5095) ist notwendig geworden, da sich in der vergangenen Woche die Staats- und Regierungschefs der Eurozone getroffen und wichtige Vorentscheidungen für das Gipfeltreffen am 24. und 25. März vereinbarten haben. In ihm unterstreichen wir noch einmal unsere Kritik an der Bundesregierung und fordern u. a. die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und einer sozialen Fortschrittsklausel sowie eine angemessene Gläubigerbeteiligung.