2007 wurde dann per Gesetz beschlossen, diese Terrorismusbekämpfungsgesetze zu evaluieren, also zu überprüfen und zu bewerten. Sind sie noch effektiv? Erfüllen Sie noch ihre Aufgabe? Müssen die durch diese Gesetze erteilten Sonderbefugnisse für die Sicherheitsbehörden verlängert werden oder nicht? Sie wurden befristet verlängert.

Nun will die Bundesregierung die Ergebnisse umsetzen. Sie hat dazu am 27. Oktober einen Gesetzesentwurf eingebracht, dem die SPD-Fraktion zugestimmt hat. Diesem Gesetz nach, das der Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung dient, sollen diejenigen Regelungen, die sich als sinnvoll erwiesen haben, befristet bis Ende 2015 verlängert werden. Was sich bis dato als entbehrlich herausstellte, soll ersatzlos gestrichen werden.

Bild Fingerabdruck Neue Eingriffsbefugnisse, die zu evaluieren sind, beziehen sich unter anderem auf Auskunftsrechte gegenüber Kreditinstituten und Finanzunternehmen über Konten, deren Inhaber, Geldbewegungen und Geldanalgen. Es geht um Auskunftsrechte gegenüber Postdienstleistern über Namen und Anschriften etc. und Auskunftsrechte gegenüber Telekommunikationsdienstleistern und Teledienstleistern. Welche Verbindungen existieren, welche Telenutzungsdaten liegen vor?

Schließlich sollen auch die Einsätze technischer Mittel, so genannter IMSI-Catcher, zur Ermittlung der Identität und des Standorts aktiv geschalteter Mobiltelefone evaluiert werden.

Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver gestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Außerdem soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden.

Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll laut Entwurf die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden.

Es war und ist für die SPD-Fraktion evident, dass der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung im weiteren Umgang mit diesen Gesetzen, mit denen erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden sein können, nur dann gerecht werden kann, wenn ihm die Ergebnisse einer sachgerechten uind qualifizierten Evaluierung rechtzeitig zugehen. Das ist geschehen.