Das ist notwendig geworden, weil die SPD-Bundestagfraktion im Oktober dieses Jahres vor der Entscheidung stand: Entweder gefährdet die Fraktion durch das Auslaufen der Übergangsfristen vor allem kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz – denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die auf eine Art kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz nicht entsprecht.

Oder die Fraktion stimmt einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchter in Deutschland sichert und holt bei den Verhandlungen wichtige Punkte für den Tierschutz heraus. Außerdem könnte sie rechtssicher, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Die SPD-Fraktion hat sich für letztere Möglichkeit entschieden und dabei erreicht:

  • dass das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird – nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter herbeigeführt hat;
  • dass der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht,
  • dass eine Informationskampagne durchgeführt wird, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen;
  • dass es Unterstützung für die Ferkelzüchter bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden geben wird;
  • dass die Koalition eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte auflegt, um vor allem kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen;
  • dass in einem Entschließungsantrag festgehalten wird, dass nun endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren der Ausstieg eingeläutet. Dieser Entschließungs-antrag wird gerade mit der Unionsfraktion verhandelt und mit dem Gesetzentwurf zur 2./3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält übrigens detaillierte und verbindliche Vorgaben an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. So wird sichergestellt, dass die Ferkelzüchter nicht erneut im Stich gelassen werden.

Vor diesem Hintergrund und nach Abwägung der Interessen der Ferkelzüchter und des Tierschutzes, kann die SPD-Fraktion der Verlängerung der Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 letztmalig zustimmen.