Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber der Union scharfe Transparenz-Regeln für Abgeordnete durchgesetzt. Mit CDU und CSU hat sie sich auf folgende Regeln geeinigt: Nennenswerte Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen müssen künftig auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Unternehmensbeteiligungen werden bereits ab 5 Prozent (statt bisher ab 25 Prozent) veröffentlicht.

Abgeordnete dürfen ihre Mitgliedschaft im Bundestag nicht für geschäftliche Zwecke missbrauchen und sich nicht für Lobbytätigkeit und Vorträge bezahlen lassen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert. Die Strafnorm zur Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten wird deutlich verschärft. Abgeordnete dürfen keine Spenden annehmen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit der heutigen Einigung wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.

„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagt Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Regeln im Einzelnen:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
     
  2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
     
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
     
  4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.
     
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
     
  6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
     
  7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.
     
  8. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
     
  9. Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
     
  10. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
     
  11. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
     
  12. Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.