Deshalb ist es gut, dass der Bundesrat der von schwarz-gelb beschlossenen Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht zugestimmt hat. Die Länder folgten damit mehrheitlich der Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion, ver.di, Umweltverbänden, vieler Kommunen und der kommunalen Entsorger, dass das Gesetz die kommunale Zuständigkeit für Hausabfälle. Auch die hektisch vorgenommen Veränderungen vor der Bundestagsentscheidung hätten nichts daran geändert, dass sich die privaten Unternehmen durch die Zulassung gewerblicher Abfallsammlungen die Rosinen aus dem Müll picken könnten, davon sind der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Matthias Miersch und der zuständige Berichterstatter Gerd Bollmann überzeugt.
Der Blick auf den demografischen Wandel und unsere Verantwortung für eine bezahlbare, gesicherte und ökologische Abfallpolitik mache es notwendig, dass die Zuständigkeit der Kommunen für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen geringen Abfällen erhalten bleibt, betont der kommunalpolitische Sprecher der Sozialdemokraten im Bundestag, Bernd Scheelen.
Das Vermittlungsverfahren muss nun sicherstellen, dass die Kommunen weiterhin für die Entsorgung der Hausabfälle zuständig bleiben. Dazu muss die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel entfallen und die Definition der gewerblichen Sammlung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden. Nur so ist eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft mit fairen Preisen, gutem Service für die Bürger und fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer möglich.