Danach sieht die Entsenderichtlinie ein bestimmtes Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, über das die Mitgliedstaaten nicht hinausgehen dürfen. In diesen Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof zudem die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, über zentrale soziale Grundrechte, wie etwa Tarifautonomie und gewerkschaftliches Streikrecht, gestellt.

Wir fordern mit unserem Antrag eine arbeitsrechtliche Gleichstellung für die in einen Staat entsandten Arbeitskräfte mit den bei dort ansässigen Dienstleistern beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit einer Revision der Entsenderichtlinie soll fairer Wettbewerb ohne Lohndumping gesichert werden.

  • Dem Prinzip „Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort!“ muss Rechnung getragen werden. Mit einem Zusatzprotokoll zu den Verträgen sollte zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt wiederhergestellt werden, wie sie in vielen Verfassungen der Mitgliedstaaten sowie im internationalen Recht verankert ist.
  • Der Minimalcharakter der Richtlinie soll wiederhergestellt werden. Gesetzlich und tarifvertraglich beschlossene Standards zu besseren Arbeitsbedingungen dürfen nicht durch die Entsenderichtlinie verhindert werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, öffentliche Aufträge anhand von Kriterien der lokal üblichen Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu vergeben. Tariftreueklauseln müssen durch die Entsenderichtlinie und die Vergaberichtlinien unterstützt werden. Den verschiedenen Modellen der Arbeitsbeziehungen der einzelnen Mitgliedstaaten sollte stärker Rechnung getragen werden.
  • Wir wollen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausweiten, damit allen Branchen die Möglichkeit offensteht, durch die Vereinbarung flächendeckender tarifvertraglicher Mindestlöhne faire Arbeitsbedingungen insbesondere im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen und ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern herzustellen.