Hierfür sollen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung geschaffen werden. Außerdem erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Darüber hinaus soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem Vierten Sozialgesetzbuch auch dann zuständig sein, wenn die Verstöße in einem Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt wurden.
Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden erhalten zudem – entsprechend ihrer im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Aufgaben – eigene Prüfungsbefugnisse.
Bewerber, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, werden von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher, und Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin, teilen mit: „Wir stärken die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll durch eine verbesserte Ausstattung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen, damit sie noch wirkungsvoller Schwarzarbeit bekämpfen und gegen illegale Beschäftigung vorgehen kann. Außerdem optimieren wir die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden.“