Bei sogenannten Konversionstherapien handelt es sich um Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern oder zu unterdrücken.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Minderjährige und nur beschränkt einwilligungsfähige Personen vor solchen Therapien zu schützen. An ihnen sollen Konversionstherapien künftig nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Denn mit solchen Therapien wird in die sexuelle und geschlechtliche Entwicklung und Selbstbestimmung der Betroffenen eingegriffen und ihre Gesundheit geschädigt. Auch das öffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien soll mit dem Gesetz verboten werden.