Wir haben die Beispiele alle noch vor Augen: Mitarbeitern wird wegen Entwendung eines belegten Brötchens, eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro oder von ein paar Maultauschen, die im Müll gelandet wären, gekündigt. Ohne Rücksicht auf lange Jahre im Betrieb, in denen es keine Beschwerden gab und offenbar ein Vertrauensverhältnis gewachsen war. Und in der Arbeitslosigkeit wird wegen eigenen Verschuldens vorübergehend auch noch das Arbeitslosengeld verweigert. Im vergangenen Bundestagswahlkampf haben viele Politiker über diese Unverhältnismäßigkeit geklagt. Empörung zu Wahlkampfzwecken aber reicht nicht. Wir müssen auch etwas ändern.

Wir wollen mit der von uns angestrebten gesetzlichen Klarstellung Beschäftigte vor Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte besser schützen. Eine Kündigung ist immer ultima ratio. Das Kündigungsrecht kennt normalerweise bei Fehlverhalten das Prinzip der zweiten Chance. Deswegen treten wir dafür ein, dass bei Fällen mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden zunächst nur eine Abmahnung ausgesprochen werden darf.

Es kann nicht sein, dass Steuerhinterziehungen mit einem Schaden von hunderten Millionen Euro noch immer als Kavaliersdelikte angesehen werden, während gleichzeitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren, wenn sie während der Arbeit auf Kosten des Arbeitgebers ein Brötchen oder ein Stück Kuchen essen. Unsere Gesellschaft muss Maß und Mitte wiedergewinnen. Wir müssen das Bewusstsein für unerträgliche Ungerechtigkeit schärfen.