Darum ist es auch für die SPD-Fraktion von großer Bedeutung, dass die im Haushaltsausschuss angehörten Sachverständigen der geplanten Erweiterung des Euro-Rettungsschirms (EFSF) und der vorgesehenen Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen zum Rettungsschirm weitestgehend zugestimmt haben. Dabei ging es einerseits um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP „zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (17/6916) sowie um einen Antrag der Koalitionsfraktionen „Parlamentsrechte im Rahmen zukünftiger europäischer Stabilisierungsmaßnahmen sichern und stärken“ (17/6945).

Zur Grundlage steht, dass Ausleihvolumen des EFSF von bisher 240 Milliarden Euro auf rund 440 Milliarden Euro anzuheben. Dadurch würde der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften für überschuldete Euro-Länder von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro steigen. Außerdem soll die EFSF mit dem Gesetzentwurf weitere Aufgaben bekommen: Sie soll am Kapitalmarkt Geld aufnehmen und es unter harten Auflagen und Bedingungen, die in einem „Anpassungsprogramm“ vereinbart werden, notleidenden Staaten auf Antrag zur Verfügung stellen können. Gegenwärtig haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.

Künftig soll die EFSF auch Anleihen auf den Primärmärkten (also direkt von notleidenden Staaten) und auf den Sekundärmärkten (also vereinfacht ausgedrückt von Gläubigern, die ihre Anleihen verkaufen wollen) aufkaufen können. Außerdem soll die EFSF auch Darlehen an Mitgliedstaaten vergeben können, damit die ihre Banken rekapitalisieren, also stützen können. Grund ist, dass die mögliche Ansteckungsgefahr einer Bankenkrise zu einer Staatsfinanzierungskrise so vermieden werden soll. Schließlich soll die EFSF Mittel zur Finanzierung vorbeugender Programme in einzelnen Mitgliedsländern zur Verfügung stellen können.

Zu den oben genannten Gesetzesentwürfen nahmen die Sachverständigen zusammengefasst wie folgt Stellung (laut Parlamentsdienst des Deutschen Bundestages):
 
Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, betonte, dass es nicht erforderlich sei, die bestehenden Grundprinzipien der Währungsunion zu verändern. Allerdings sei eine Reform der Instrumente zur Krisenprävention und -lösung notwendig. Die geplanten Veränderungen würden jedoch in der konkreten Ausgestaltung die Gefahr bergen, dass der vereinbarte institutionelle Rahmen zunehmend geschwächt werde und an Konsistenz verliere. Kritisch sieht Weidmann die Käufe am Sekundärmarkt. Es gebe effizientere Mittel, um Staaten zu helfen. „Eine direkte Unterstützung ist immer besser als eine indirekte“, sagte er.
 
Für EFSF-Geschäftsführer Klaus Regling hat Europa seit Ausbruch der Schuldenkrise umfassende Maßnahmen zur Krisenprävention und -bewältigung auf den Weg gebracht. „Bei vollständiger Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene wird die Währungsunion in Zukunft besser funktionieren“, sagte er. Sollte es zu Liquidationsengpässen einzelner Staaten kommen, könne ein Rettungsmechanismus mit flexiblen Instrumenten, wie sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen werden, helfen, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen in einzelnen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. Es werde „Zeit gekauft“, bis diese Anpassungsmaßnahmen ihre Wirkung entfalten würden. Alle Instrumente seien an „strikte Auflagen“ geknüpft. Die Währungsunion wäre daher keine Transferunion.
 
Eher kritisch sieht Professor Henrik Enderlein von der Hertie School of Governance den Gesetzentwurf: „Zu wenig, zu spät“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Weder werde mit diesen Änderungen eine tragfähige Lösung für Griechenland präsentiert, noch gebe es eine klare Strategie, die zum Ende der Anleiheankäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) führe. „So besteht die Gefahr, dass nun ein Gesetz verabschiedet wird, das bereits überholt ist.“
 
Für Professor Christoph M. Schmidt vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung stellt sich „eher früher als später“ das Problem, dass die Ausweitung der effektiven EFSF-Darlehenskapazitäten durch die parallele Ausweitung der ihr zu Verfügung stehenden Instrumente konterkariert werde. Die Hoffnung, dass mit dem erweiterten ESFS das Programm der EZB zum Aufkauf von Staatsanleihen endgültig beendet werde, dürfte sich nicht erfüllen, erklärte er in seiner Stellungnahme.
 
Daniela Schwarzer, Stiftung Wissenschaft und Politik, begrüßt grundsätzlich, dass Kredite zur Bankenrekapitalisierung vergeben werden können. Hier stelle sich allerdings die Frage, ob nicht künftig auch eine direkte Rekapitalisierungsmöglichkeit ins Auge gefasst werden sollte.
 
Auch für Professor Rudolf Hickel von der Universität Bremen sind die unter strengen Auflagen einzusetzenden Instrumente „sinnvoll“. Sie würden zu einer Kompetenzerweiterung des Rettungsschirms führen, die der Stabilisierung auf den Finanzmärkten diene und die Ansteckungsgefahr reduziere. Er kritisierte jedoch, dass zwar „Zeit gekauft“ werde, es aber an einer vernünftigen Sanierungsstrategie fehle.
 
Für Professor Clemens Fuest von der Oxford University könnte eine sinnvolle Funktion des erweiterten EFSF darin liegen, einen geordneten Schuldenschnitt in einem Mitgliedstaat zu ermöglichen. Durch den EFSF könnten Vorkehrungen getroffen werden, um zu verhindern, dass die mit dem Schuldenschnitt einhergehende Unruhe auf den Kapitalmärkten auf andere Mitgliedsstaaten und die Banken übergreife und eine allgemeine Finanzmarktkrise entstehe.
 
In der Frage der Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Rettungsschirms sprach sich Professor Christian Calliess von der Freien Universität Berlin dafür aus, dass der Bundestag seine Beteiligungsrechte auf Ausschussebene wahrnehmen solle. Er schlug deshalb in seiner Stellungnahme einen neu einzurichtenden „Stabilitätsausschuss“ vor, der aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Angelegenheiten der europäischen Union, des Rechtsausschusses sowie aus Fraktionsvorsitzenden oder Parlamentarischen Geschäftsführern bestehen soll.
 
Alle Experten waren sich einig, dass bei der Parlamentsbeteiligung die Möglichkeit für eine schnelle Reaktion geschaffen werden müsse. Dafür seien unter anderem Telefonkonferenzen geeignet.

Der Haushaltsausschuss will über beide Initiativen der Koalition am kommenden Mittwoch abschließend beraten. Der Bundestag will darüber am 29. September abstimmen.

Übrigens: In Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und Spanien ist das parlamentarische Zustimmungsverfahren bereits abgeschlossen.