Ein halbes Jahr nach der friedlichen Teilung befinden sich die Republik Sudan und die Republik Südsudan in einer tiefen Krise. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern haben sich nicht, wie es nach der friedlichen Trennung des Südsudan vom Nordsudan erwartet wurde, verbessert, sondern deutlich verschlechtert. Beide Staaten drohen in einen weiteren Krieg abzugleiten. Verbliebene Fragen des umfassenden Friedensabkommens sind weiterhin ungelöst geblieben.

In dem interfraktionellen Antrag von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP „Die Republiken Sudan und Südsudan stabilisieren“ wird die Bundesregierung aufgefordert, der Republik Sudan und der Republik Südsudan weiterhin besonderes Gewicht im Rahmen der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik einzuräumen.

Im Hinblick auf die internationalen Friedensbemühungen soll die Bundesregierung die weitere Umsetzung der Resolution 2046 (2012) und des Friedensfahrplans der Afrikanischen Union nach Kräften unterstützen und gegenüber den Regierungen des Sudan und des Südsudan sowie allen Rebellenorganisationen, insbesondere der SPLM-N, mit Nachdruck eine vollständige und konstruktive Befolgung einfordern, um den ins Stocken geratenen politischen Friedensprozess zwi-chen Sudan und Südsudan unter stärkerer Einbindung der Zivilgesellschaft fortzusetzen.

Nichtangriffspakt einhalten

Die Regierung soll sich innerhalb der EU und VN, insbesondere im Dialog mit IGAD und der AU, für die Ausarbeitung einer Strategie für Sudan und Südsudan einsetzen, die der Eigenständigkeit beider Staaten Rechnung trägt, die die Einrichtung einer ständigen Konferenz für regionale Sicherheit und Zusammenarbeit im Rahmen der AU verfolgt, um ein umfassendes, systematisches und koordiniertes Engagement in der Region zu befördern und die Wege zur politischen Lösung der Darfur-Krise mit einschließt und die vollständige Umsetzung des CPA, inklusive der noch ausstehenden Regelung über die Zuordnung über Abyei sowie den Abschluss von „Popular Consultations“ (Bevölkerungsanhörungen) in den Bundesstaaten Südkordofan und Blauer Nil sicherstellt.

Im Hinblick auf die bilateralen Beziehungen der Republik Sudan und Südsudan in den bilateralen Beziehungen mit Sudan und Südsudan ist es an der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass der geschlossene Nichtangriffspakt und weitere bilaterale Vereinbarungen – unter Beachtung der VNSR Res 2046 (2012) – eingehalten werden.