Mit dem Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz erfolgte 1993 eine neue Bewertung bei denjenigen, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren sind. Dies führte in vielen Fällen zu geringeren Rentenanwartschaften. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag (Drs. 17/5516) die Bundesregierung auf, eine Regelung für Personen zu schaffen, die die DDR bereits vor dem Mauerfall verlassen haben. Sie sollen unabhängig von ihrem Alter nach dem Fremdrentengesetz behandelt werden. Eine Vergleichsberechnung zwischen Fremdrentengesetz und Rentenüberleitungsgesetz soll Schlechterstellungen verhindern.
Schlechterstellungen ausschließen
Rentenminderung für DDR-Flüchtlinge verhindern
Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden bei ihrer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland in der Rentenversicherung Bundesbürgern gleichgestellt. Ihre Rentenanwartschaften wurden nach dem Fremdrentengesetz ermittelt.