Nach dem tragischen Fall des zweineinhalbjährigen Kevin, der 2006 tot im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden wurde, sei viel für den Kinderschutz getan worden, sagte die Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion Marlene Rupprecht. Bund und Länder haben eine Reihe von Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Dazu gehören beispielsweise das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), das Gesetz zur Erleichterung von familiengerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, die Etablierung verbindlicher Einladungssysteme für Früherkennungsuntersuchungen, der Auf- und Ausbau von Frühen Hilfen vor Ort, die Qualifizierung der Praxis in den Jugendämtern, die Einführung „insoweit erfahrener Fachkräfte“ im Kinderschutz vor Ort sowie die Umsetzung von entsprechenden Verfahren und Standards bei freien Trägern der Jugendhilfen.
SPD-Fraktion hat Entschließungsantrag eingebracht
Das Bundeskinderschutzgesetz der Bundesregierung geht nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion in die richtige Richtung. Denn die Hilfenetzwerke vor Ort und die frühen Hilfen für Eltern sollen gestärkt werden. Dennoch haben sich die SPD-Abgeordneten bei der Abstimmung am 27. Oktober 2011 enthalten und einen Entschließungsantrag (Drs. 17/7529) eingebracht, der Punkte benennt, die zu verbessern und zu klären sein.
Der Kinderschutz, sagte Caren Marks dürfe nicht auf halber Strecke stehen bleiben und sei nicht zum Nulltarif zu haben. Die von Schwarz-Gelb geplanten Steuersenkungen würden Länder und Kommunen finanziell weiter in die Enge treiben. Wenn in den Städten und Gemeinden Hilfsangebote für Familien verbessert werden sollen, müsse die Finanzkraft der Kommunen gestärkt werden. Dafür solle sich Familienministerin Schröder endlich einsetzen.
Des Weiteren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung unter anderem auf:
- Eine nationale Präventionsstrategie und ein bundesweites Präventionsgesetz zu implementieren.
- Gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass bei der Aus- und Fortbildung von medizinischen Berufsgruppen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, das richtige Erkennen und angemessene Reagieren bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung stärker berücksichtigt wird.
- Den Zeitraum, in dem die abrechenbaren Hausbesuche von Hebammen in Anspruch genommen werden können, auf die ersten sechs Lebensmonate des Kindes auzudehnen.
- Den bundesweiten Einsatz von Familienhebammen zu verbessern.
- Zu überprüfen, inwieweit die Regelung (§ 294a SGBV) eine Übermittlung der erforderlichen Daten aus der ambulanten und stationären Krankenbehandlung in Bezug auf Misshandlungs-, Missbrauchs- und Vernachlässigungsdiagnosen erschwert.
- Zu prüfen, wie Verfahren zu Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche weiter verbessert werden können und wie eine unbhängige Ombudschaft in der Jugendhilfe strukturell verankert werden kann.
- Zu prüfen wie ein vorbehaltloser Rechtsanspruch auf Beratung für Kinder und Jugendliche realisiert werden kann.
- Regelungslücken hinsichtlich des Schutzes des Kindeswohls in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Unternehmen, die regelmäßig Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben (z.B. Anbieter von Kinder- und Jugendreisen) zu schließen.
- Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.