Auch die SDGs, die Nachhaltigkeitsziele 2030, fordern im Ziel 3 – Gesundheit und Wohlergehen – unter Punkt 9:
Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern.
Im Ziel 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden – steht unter Punkt 6: Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung.
Schön, dass wir weiter an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele arbeiten. Mit der hier vorliegenden Verordnung werden die Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen verschärft. Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile oder biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zugleich senken wir die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotorenkraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickoxid, unter anderem aus Kohlekraftwerken.
In Deutschland ist im BImSchG festgelegt, dass eine nationale Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse erfolgt. Das machen wir, um bei der Vielzahl der Anlagen, die es in vielen anderen Mitgliedstaaten so nicht gibt, einen fairen nationalen Wettbewerb sicherzustellen.
Etwa 580 Großfeuerungsanlagen und 13 000 weitere Industrieanlagen sind betroffen. Künftig sinkt der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich führen wir dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilberemissionen von Großfeuerungsanlagen ein. Diese richten sich unter anderem nach der Art der Kohle, dem Alter und der Größe der Anlage; denn jede Anlage soll nicht weniger als das leisten, was technisch möglich ist.
Damit folgen wir den Vorgaben aus den Schlussfolgerungen zu den bestmöglichen Techniken für Großfeuerungsanlagen. Diese wurden 2017 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen und schreiben für Industrieanlagen in der EU Schadstoffgrenzwerte vor – und dies erstmalig auch für Quecksilberemissionen. In gleicher Weise werden strengere Grenzwerte für die Emission von Stickoxid und Methan festgelegt. Auch für Gaskraftanlagen schreiben wir anspruchsvolle Grenzwerte für die Methanemission fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Luftqualität verbessern. Ich bitte um Unterstützung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.