Diese Woche hatten wir eine öffentliche Anhörung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Auch dort wurde wieder deutlich, wie dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt wird. Wir haben uns in den SDGs – den Nachhaltigkeitszielen 2030 – im Unterziel 11.1 verpflichtet, bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherzustellen. Bezahlbares Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis.

Ich bedanke mich bei der TU Darmstadt und dem Pestel Institut Hannover für die aktuelle Studie: „Wohnraumpotenziale in urbanen Lagen – Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“. Der Ansatz, wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken und gleichzeitig einen sparsamen Umgang mit der Ressource „Bauland“ sicherzustellen, gefällt mir gut. Eine behutsame Innenentwicklung und Nachverdichtung ist das Ziel. Flächenschonende Möglichkeiten sind hier Aufstockung und Umnutzung von Bestandsgebäuden. Laut der Deutschlandstudie 2019 gibt es laut konservativen Annahmen zusätzliches Wohnraumpotenzial von 2,3 bis 2,7 Millionen, davon gut 500 000 Wohneinheiten durch Aufstockung von Büro- und Verwaltungsgebäuden. Auch spannend: 400 000 auf den Flächen von eingeschossigem Einzelhandel. Die Studie geht von 1,1 bis 1,5 Millionen Wohneinheiten durch Dachaufstockungen auf Wohngebäuden aus. Da haben wir ein gewaltiges Potenzial, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Die rot-schwarze Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstehen: Mittel, die gut für oben angesprochene Maßnahmen genutzt werden können. Hohe Grundstückskosten tragen erheblich zu hohen Baukosten bei. Deshalb haben wir auch dafür gesorgt, dass bundeseigene Grundstücke verbilligt für sozial geförderten Wohnungsbau abgegeben werden. Wir haben die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, damit die Kommunen ein Erstzugriffsrecht auf entbehrliche Grundstücke der BImA haben. Die BImA – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – kann für den sozialen Wohnungsbau Verbilligungen bis 100 Prozent des Grundstückskaufpreises einräumen. Der Bau von bezahlbarem Wohnraum hat bei uns große Priorität. Die Stadt Frankfurt geht da mit gutem Beispiel voran. Künftig sollen bei allen neuen Bebauungsplänen 50 Prozent der Flächen für den sozial geförderten Wohnungsbau (hälftig 1. und 2. Förderweg) festgesetzt werden. Weitere 25 Prozent sollen für Konzeptvergaben reserviert werden. Danke an den SPD-Planungsdezernenten Mike Josef für diese Initiative.

Wohnungsneubau ist gut und notwendig. Aber leider gibt es auch viele Wohnungen, die in angespannten Wohnungsmärkten aus miesen Spekulationsgründen leer stehen. Diese müssen dringend wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Allein in Frankfurt sind das mehrere Tausend Wohnungen. Leider hat die schwarz-grüne Landesregierung kein Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum eingeführt, obwohl die Grünen dies in ihrem Wahlprogramm versprochen hatten. Den Ärger bei den Mieterinitiativen kann ich bestens verstehen. Die Wut wird auch noch dadurch verstärkt, dass im schwarz-grünen Hessen die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht bei den maximalen Jahren von zehn Jahren liegt. Vereinbart sind nur acht Jahre – ein Geschenk von zwei Jahren für die Immobilienspekulanten und -spekulantinnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, super, dass ihr hier Anträge stellt. Überzeugender wären diese, wenn ihr in den Ländern, wo ihr in der Verantwortung seid, alles tun würdet, um die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern! Lassen sie uns gemeinsam daran arbeiten, ausreichend bezahlbaren Wohnraum für die Menschen zu schaffen!