Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie abschließend beraten können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, dass sie jetzt von den neuen Möglichkeiten, ihren neuen Rechten beim Abschluss eines Immobilienkredits Gebrauch machen können. Ich will nur stichwortartig die Verbesserungen aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher nennen – die Kolleginnen und Kollegen werden darauf näher eingehen –: verbesserte vorvertragliche Informationen, Schutz vor Risiken bei Fremdwährungskrediten, Beratungsangebote bei Dispokrediten, die Möglichkeit anbieterunabhängiger Honorarberatung und das Widerrufsrecht auch bei Null-Prozent-Finanzierung.
Heute Morgen haben wir in weiteren Bereichen im Rahmen eines anderen Gesetzes zusätzliche Verbraucherrechte eingeführt, unter anderem das Widerrufsrecht auf dem Grauen Kapitalmarkt. Es gibt also eine Reihe positiver Punkte. Zur Transparenz gehört aber, auch auf den Punkt einzugehen, über den in den letzten Wochen kritisch diskutiert wurde, nämlich über das Auslaufen des sogenannten ewigen Widerrufsrechts. Dies ist lange innerhalb der Bundesregierung – Finanzministerium und Verbraucherschutzministerium – abgewogen worden. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen – das haben wir dem Bundestag vorgeschlagen –, dass auch Personen, denen der Verbraucherschutz ein Anliegen ist, dem Auslaufen der Altfälle 6 bis 14 Jahre nach Zustandekommen des Vertrages zustimmen können. Es geht darum, dass Immobilienkreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 zustande gekommen sind, teilweise mit einem ewigen Widerrufsrecht belastet sind, weil manche Bankinstitute nicht mehr von der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung Gebrauch gemacht haben, als diese von einigen Gerichten infrage gestellt wurde. Ich will die Gründe nicht im Einzelnen bewerten.
Die Verträge sind nicht wegen einer schlechten oder falschen Information, die zu Benachteiligungen geführt hat, entstanden, vielmehr sind sie wegen eines Formfehlers mit Rechtsunsicherheiten für beide Seiten behaftet. Man darf sicherlich sagen, dass es kein echtes verbraucherpolitisches Anliegen ist, das Widerrufsrecht einer Vertragspartei noch aufrechtzuerhalten, wenn der Kredit bereits vollständig getilgt wurde und der Vertrag zur beiderseitigen Zufriedenheit erfüllt worden ist. Wie wir sehen, geht es größtenteils nicht um Kunden, die sich über zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen beschwert haben. Vielmehr wird dieses Widerrufsrecht von Rechtsanwaltskanzleien sozusagen als Widerrufsjoker genutzt, nach dem Motto: Nutzen Sie die jetzt niedrigeren Zinsen! – Aus meiner Sicht sind vor allem Banken und Sparkassen belastet, die Kredite zu fairen Konditionen angeboten und nicht versucht haben, zu übervorteilen. Aber diese müssen heutzutage damit rechnen, dass ihre Bilanzen durch hohe Kosten aus abgelaufenen, erfüllten Verträgen belastet werden. Es ist keineswegs sicher, dass dieses Widerrufsrecht ewig von den Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden kann; denn wahrscheinlich werden in Zukunft einige Gerichte entscheiden, dass das Widerrufsrecht nach 10, 14 oder 16 Jahren verwirkt ist. Aber so lange, bis entsprechende höchstrichterliche Urteile ergehen, herrscht Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten. Das ist weder aus Verbrauchersicht noch aus Gründen der Finanzmarktstabilität sinnvoll. Deswegen glaube ich, dass es nun richtig ist, zu sagen: Verbraucherinnen und Verbraucher haben drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs Zeit, sich zu überlegen, ob sie ihr Widerrufsrecht bei Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 wahrnehmen wollen. Die Regierung hat im September letzten Jahres angekündigt, eine solche Regelung vorzuschlagen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben folglich neun Monate Zeit. Von „zu schnell“ und „überrumpeln“ kann also keine Rede sein. Neben all den Vorteilen, die ich zu Beginn aufgezählt habe, wird diese Regelung dazu beitragen, dass wir in Deutschland zwei Dinge behalten: die europaweit besten Konditionen bei Immobilienkrediten, also die niedrigsten Zinsen, und gleichzeitig eine hohe Kultur bei den Festzinsen, also Berechenbarkeit aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher hoffe ich, dass der Gesetzentwurf auf breite Unterstützung bei Ihnen stößt. Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)