Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

im Angesicht meiner knapp bemessenen Redezeit möchte ich mich auf einen Aspekt dieses umfassenden Steuergesetzes konzentrieren, der mich als ehemaliger Bürgermeister und Kommunalpolitiker mit besonderer Freude erfüllt. Es handelt sich um die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand.
Mich haben zahlreiche Briefe der Kommunen in meinem Wahlkreis dazu erreicht. Denn die Kommunen waren angesichts der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes mehr als verunsichert, was die steuerliche Belastung und damit die Zukunft der interkommunalen Zusammenarbeit angeht.

Die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen ist nicht zuletzt aufgrund knapper Haushalte und des demographischen Wandels von immer größerer Bedeutung. Ob bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder Leistungen der Daseinsvorsorge: Die Nutzung von Synergieeffekten und die Auslastung vorhandener personeller und sachlicher Ressourcen liegen im öffentlichen Interesse und erfolgen nicht im Wettbewerb mit privaten Leistungen.

Daher soll dieser Leistungsaustausch öffentlicher Einrichtungen weiterhin nicht mit Umsatzsteuer belastet und dadurch verteuert werden – zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger.

An dieser Stelle sei klargestellt: hier geht es nicht darum, dass etwa die Kommunen den Wettbewerb stören oder behindern. Im Wettbewerb erbrachte Leistungen unterliegen auch künftig der Umsatzsteuer. Und das ist auch richtig so!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich jedoch immer dafür eingesetzt, die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen bei hoheitlicher Tätigkeit nicht zu besteuern. Das gilt für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Kirchen und insbesondere die Kommunen.

Schon im Koalitionsvertrag haben wir das Bekenntnis zur interkommunalen Zusammenarbeit verankert. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ist es uns nun gelungen, in diesem Gesetz klare Regeln für die Umsatzbesteuerung öffentlicher Leistungen zu entwickeln. Dafür bedanke ich mich auch im Namen der Kommunen dieses Landes außerordentlich.

Mit der Neuregelung haben wir unser Ziel erreicht, für beide Seiten – für die öffentlichen Einrichtungen auf der einen Seite und für die Wirtschaftsunternehmen auf der anderen Seite – eine dauerhafte und rechtssichere Planungsgrundlage zu erreichen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.