Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren!
Natürlich dokumentiert der Haushalt die großartigen Leistungen der Großen Koalition in dieser Wahlperiode. Dazu gibt es unterschiedliche Bewertungen. Ich möchte aber darauf hinaus, dass er auch Entscheidungen für die Zukunft aufzeigt. Dazu möchte ich wenige Beispiele nennen.
Erstens. Natürlich ist die Lockerung des Kooperationsverbots für die Wissenschaft ein Meilenstein in dieser Wahlperiode gewesen. Wir sind jetzt in der Tat – Herr Rupprecht hat es angesprochen – an der Stelle, wo wir darüber nachdenken müssen, wie wir die entsprechende Grundgesetzänderung ausgestalten. Dabei geht der Blick in das Jahr 2020: Der Hochschulpakt sowie der Pakt für Forschung und Innovation laufen aus. Da ist viel Geld im Topf. Wir müssen Klarheit darüber schaffen, wie es eigentlich weitergehen soll. Das ist eine politische Entscheidung, eine Entscheidung, die nicht in den Ministerien fällt, sondern die Parlamente treffen müssen.
(Beifall bei der SPD)
Die Vorstellung der SPD-Fraktion ist, dieses Geld bzw. diese Instrumente in eine dauerhafte, vielleicht leicht geänderte Finanzierungsarchitektur zu überführen; denn die Botschaft muss sein: Dieses Geld ist Geld für die Wissenschaft und muss Geld für die Wissenschaft bleiben. Ich war bei Ihrer Ankündigung, Herr Rupprecht, nicht mehr Quantität, sondern nur noch Qualität zu fördern, etwas verwundert; denn ich glaube, dass das Unsicherheit an den Hochschulen schafft, die in den nächsten Jahren mit genau diesen Einnahmen planen müssen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir wollen nicht nur Exzellenz fördern. Wir haben die Exzellenzinitiative. Sie ist wichtig; sie wird weiter gefördert und ist dauerhaft gesichert. Aber es braucht doch einen Beitrag zur Breitenförderung. Der Bund darf sich nicht aus seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse verabschieden.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens. Ich habe mich, ehrlich gesagt, über die Debatte bezüglich der Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung gewundert. Ich glaube, dass die Möglichkeit, in Schulen zu investieren, ein großer Durchbruch ist, und frage mich, warum alle anderen Fraktionen – außer der SPD-Fraktion – versuchen, das kleinzureden. Das ist ein großer Durchbruch.
(Beifall bei der SPD)
Wir werden noch in dieser Wahlperiode darüber entscheiden, das Grundgesetz zu ändern, weil alle
Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin das miteinander besprochen und verabschiedet haben. Dann werden wir die Möglichkeit haben, auch finanzschwache Kommunen bei ihren Investitionen in Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Damit verbunden sind 3,5 Milliarden Euro, die wir zusätzlich für die Schulsanierung mobilisieren wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Angesichts der Debatte, die ich hier gehört habe, frage ich mich manchmal, ob dieses Geld eigentlich irgendwer nicht haben will. Ich glaube, es ist gut angelegtes Geld. Investitionen in Bildungsinfrastruktur bedeuten Investitionen in Ganztagsschulen, in das Schaffen von Barrierefreiheit sowie in digitale Infrastruktur in den Schulräumen. Das sind Zukunftsinvestitionen. Das ist eine weitreichende Entscheidung, und ich bin froh, dass der Bund da zukünftig mithelfen darf.
(Beifall bei der SPD)
Dritter Punkt. Ich glaube, in dieser Wahlperiode ist deutlich geworden – das wird auch im Haushalt dokumentiert –, Chancengleichheit ist wieder ein Schwerpunkt der Bundesbildungspolitik. Das zeigt sich insbesondere an der BAföG-Novelle, die in diesem Haushalt ja erstmals ihre volle Wirkung entfaltet und ganz real bei den Studierenden ankommt. Es war nötig, dass wir das gemacht haben, weil die Vorgängerregierung beim BAföG nicht – zumindest nicht substanziell – tätig geworden.
(Dr. Stefan Kaufmann [CDU/CSU]: Weil die Länder nicht mitgemacht haben! Das wissen Sie doch hoffentlich!)
Wir müssen nun aber auch schauen, wie wir das in die Zukunft transportiert bekommen. Das BAföG ist das wichtigste Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit, das der Bund hat,
(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])
und wir müssen es jetzt noch besser darauf ausrichten, veränderte Lebenslagen und veränderte Bildungsbiografien zu berücksichtigen. Es geht hier um die Berücksichtigung von vollzeitschulischen Ausbildungen und auch Teilzeitstudien. Die Hochschulrektorenkonferenz hat dazu eine Empfehlung ausgesprochen. Daneben geht es auch um die Altersgrenzen.
(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])
All das soll deutlich machen: Das BAföG ist und bleibt das wichtigste Instrument für Chancengleichheit.
Ich würde gerne auch noch etwas zu den Fachhochschulen sagen, weil ich mich über die Ankündigung der Ministerin gefreut habe, sie zum Schwerpunkt der letzten Etappe dieser Wahlperiode zu machen. Das werden wir als SPD-Fraktion am nächsten Montag auf einem Kongress diskutieren, zu dem ich Sie alle herzlich einlade. Die Fachhochschulen sind ein Qualitätsmerkmal unseres Wissenschaftssystems.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Am Ende ist folgende Botschaft wichtig – wenn ich das noch eben sagen darf, Frau Präsidentin –: Ich glaube, es nützt nichts, wenn wir uns einfach nur auf dem Erfolg, den wir in dieser Wahlperiode erreicht haben, ausruhen und ihn immer wieder betonen. Wir müssen uns auch den Herausforderungen der Zukunft stellen. Vielleicht schaffen wir das in der nächsten Debatte.
Herzlichen Dank.