Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Ralph Lenkert,

Sie fordern das Verbot des Kältemittels R1234yf, das für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen verwendet wird. Worum geht es hier? Es geht um den Klimaschutz. Es geht um die Einsparung von Treibhausgasen und den Beitrag, den auch der Verkehrssektor dazu leisten muss. Autoklimaanlagen bzw. die verwendeten Chemikalien gelten schon lange als Klimakiller und haben einen direkten Treibhauseffekt. Das kann niemand wollen. 2006 wurde deshalb EU-weit ein Grenzwert beschlossen. Es dürfen nur noch Kältemittel eingesetzt werden, die maximal das 150-fache Treibhauspotenzial von Kohlendioxid besitzen. Dies gilt ab 1. Januar 2011 für neue Fahrzeugtypen, ab 1. Januar 2017 für alle Neufahrzeuge. Diese neuen Grenzwerte sind technologieoffen. Das heißt, es wird nicht vorgeschrieben, welches Mittel alternativ zu R134a verwendet werden muss. Infrage kommen derzeit realistischerweise jedoch nur zwei: CO2 oder eben R1234yf. Seit gut zehn Jahren sind wir also auf der Suche nach einem Kältemittel, das besser für die Umwelt und damit auch besser für die Menschen ist. Zur Einordnung: Das bislang verwendete Kältemittel R134a hat ein Treibhauspotenzial von 1 430. Das von R1234yf hat ein Potenzial von 4. Das von CO2 liegt logischerweise bei 1. Man kann an dieser Stelle bedauern, dass die Industrie nicht konsequent auf CO2 gesetzt hat. Einige Hersteller tun das zwar. So setzen Daimler und VW auf CO2. Auch in Bussen wird bereits CO2 teilweise für Klimaanlagen verwendet. Aber leider tun das nicht alle. Ich finde es auch bedauerlich, dass CO2 nicht grundsätzlich als Alternative verwendet wird. Verwendet wird also R1234yf. Dieser Stoff wird chemikalienrechtlich als hochentzündlich eingestuft. Das Kältemittel wurde unter anderem vom Umweltbundesamt untersucht. Bei hohen Temperaturen oder einem Fahrzeugbrand könne Fluorwasserstoff austreten. In Kontakt mit Löschwasser könne ätzende Flusssäure entstehen. Herr Lenkert, im Antrag Ihrer Fraktion ist zu lesen, dies sei zumindest als nicht unwahrscheinlich einzustufen. Wie wahrscheinlich ist denn dieses potenzielle Risiko? Risiko ist nicht gleich Gefahr. Ein Tiger ist eine potenzielle Gefahr für den Menschen. Wenn er im Zoo hinter Gittern sitzt, ist das Risiko, von ihm angegriffen zu werden, jedoch durchaus hinnehmbar. Grundsätzlich ist Autofahren schon gefährlich. Ein Unfall kann immer passieren. Wenn ein Fahrzeug in Brand gerät, ist auch das gefährlich für Leib und Leben; wir erleben das oft genug. Ich möchte die Gefahren und das Risiko weder kleinreden noch dramatisieren. Ich sage hier: Ich kann das Risiko nicht abschließend bewerten. Die Wahrheit liegt wohl – wie so oft – in der Mitte. Bei Zulassungszahlen von gut einer halben Million Fahrzeuge bis zum Stichtag Sommer 2015 hat es glücklicherweise noch keinen entsprechenden Vorfall gegeben. Ich teile die Einschätzung der Bundesregierung, die derzeit einzige Kältemittelalternative CO2 weiterhin zu unterstützen. Ich verweise auch auf die Produktverantwortung und -haftung der Hersteller. Ich setze darauf, dass weitere Automobilkonzerne dem Beispiel folgen und CO2 einsetzen. Auch wenn ich, Kollege Lenkert, Ihre Kritik in Teilen verstehe, sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein Verbot. An dieser Stelle möchte ich an die Automobilindustrie appellieren: Umweltschutz, Klimaschutz, Emissionsschutz und somit auch Schutz der Gesundheit sind keine Nebensächlichkeiten, sondern inzwischen für viele Käuferinnen und Käufer entscheidende Kaufargumente. Nutzen Sie die Innovationskraft, die es in unserem Land gibt, um Vorreiter in Sachen emissionsfreie und unfallfreie Autos zu werden! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)