Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Wir werden noch heute die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den sogenannten Cum-ex-Geschäften beschließen. Dabei handelt es sich um Geschäftsmodelle von Banken und Anlageberatern, deren Renditeversprechen allein auf einer mehrfachen Erstattung und Anrechnung von Kapitalertragsteuern beruhte.

Der Gesetzgeber hat diesen Gestaltungen der Finanzindustrie durch eine Umstellung der Kapitalertragsteuererhebung ab 2012 faktisch den Boden entzogen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie bis dahin legal waren. Im Gegenteil. Auch der Direktor des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, Wolfgang Schön, bezeichnet diese Geschäfte als illegal. Er geht sogar - ich zitiere - noch weiter: Hier wurde nicht nur versucht, Steuern zu sparen, sondern man hat den Fiskus sogar systematisch gemolken.

Es ist für mich völlig unverständlich, dass findige Finanzberater noch immer der Auffassung sind, diese Art von Betrug sei legal. Nein, das ist es nicht. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Wie kann man es für legal halten, sich die Kapitalertragsteuer zum Teil gleich mehrfach erstatten zu lassen, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde und folglich die Finanzämter - auf Kosten der Allgemeinheit - mehr Steuern erstatteten, als sie einnahmen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht legal, das ist kriminell.

Richtig ist, dass die steuerfachliche Bewertung der fraglichen Cum-ex-Geschäfte im Schrifttum umstritten ist. Auch steht höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu noch aus. Inzwischen liegen uns aber Urteile zweier Kölner Gerichte vor, die den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung von Banken bei Cum-ex-Geschäften bestätigen. Norbert Walter-Bojans hat vollkommen Recht, wenn er laut FAZ vom 14.12.2015 - ich zitiere - sagt: Die Banken können sich nach eindeutigen Gerichtsurteilen jetzt nicht mehr mit unklarer Rechtslage herausreden.

Die Cum-ex-Geschäfte sind mit tatkräftiger Unterstützung der Banken allesamt von sehr wohlhabenden Menschen getätigt worden, die sich gerne zur Elite unseres Landes zählen. Ich frage: Was ist daran Elite, sein Vermögen auf Kosten der Allgemeinheit auf solch dreiste Art und Weise unrechtmäßig zu vermehren? Es ist an der Zeit, dass diese Leute endlich zur Besinnung kommen.

Um eines klarzustellen: Niemand möchte es vermögenden Menschen verwehren, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Gleichwohl gilt aber auch, dass sie ihren Pflichten nachkommen und ihre Steuern zahlen müssen und nicht der Allgemeinheit die Mittel beispielsweise für die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte vorenthalten dürfen.

Gern zitiere ich hierzu noch einmal Norbert Walter-Borjans:

Banken und Investoren, die sich einmal gezahlte Steuern trickreich mehrfach vom Staat erstatten lassen, begehen keine lässliche Sünde, sondern unternehmen einen systematischen Raubzug in Milliardenhöhe bei öffentlichen Kassen, in die ehrliche Steuerzahler zuvor eingezahlt haben.

Er sagte weiter:

Ich kann nur dazu raten, dass die Täter jetzt ihre Lehren daraus ziehen, für die Vergangenheit reinen Tisch machen und sich von kriminellen Geschäftsmodellen zum Schaden der Allgemeinheit verabschieden.

Aus dem Ankauf der letzten Steuer-CD durch das Land NRW haben sich Anhaltspunkte gegen 129 Banken und Finanzdienstleister ergeben. Dies wird die bereits laufenden umfangreichen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden natürlich nochmals forcieren. Dafür gilt dem Land NRW ausdrücklich Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der ursprüngliche Antrag der Opposition auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses wies diverse verfassungsrechtliche Probleme auf. Diese haben die Abgeordneten des 1. Ausschusses intensiv diskutiert und mit der vorgelegten Neufassung behoben. Insbesondere musste die Untersuchung auf den Kompetenzbereich des Bundes beschränkt werden.

Für uns als SPD war es zudem wichtig, nicht nur die Rolle der öffentlichen Banken, sondern auch die der privaten Banken und Finanzdienstleister zum Gegenstand der Aufklärung zu machen. Wenn man ein Bild interpretieren und bewerten möchte, muss man das Gesamtbild betrachten und nicht nur einzelne Facetten. Nur so können wir dem Untersuchungsauftrag auch wirklich gerecht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hegen Zweifel, ob wir das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses hier tatsächlich brauchen; denn wir haben Strafverfolgungsbehörden, die inzwischen die Arbeit sehr intensiv aufgenommen haben. Dieser Auffassung sind nicht nur wir in der Politik, sondern ist auch beispielsweise Klaus Ott, der als Redakteur der Süddeutschen Zeitung auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes Zugang zu den Akten des BMF erhielt.

Dennoch gilt: Unter Vorsitz unseres Kollegen Dr. Hans-Ulrich Krüger werden wir die Aufklärungsaufgabe, die uns das Parlament heute übertragen wird, mit großem Engagement verfolgen und vorantreiben. Wir haben in dieser Legislaturperiode bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität schon viele wichtige Erfolge erzielt - gemeinsame Erfolge dieses Hauses. Wir haben die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft und den internationalen Datenaustausch durch die Implementierung der OECD-Standards deutlich verbessert, erfreulicherweise auch mit den Stimmen der Grünen. Sogar die Linken haben diese Gesetzesverschärfungen nicht abgeschreckt; sie haben sie zum Teil mitgetragen. Es gibt also in diesem Haus offenkundig eine sehr gute Chance auf breite Mehrheiten für Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Da kann man ja schon fast von einem Konsens sprechen.

Meine Bitte: Lassen Sie uns doch in der bevorstehenden Ausschussarbeit daran anknüpfen und die Aufklärungsarbeit gemeinsam vorantreiben. Wer weiß - womöglich ergeben sich auch noch Ideen für künftige gemeinsame Gesetzesinitiativen. Denn eines ist klar: Wer gegen Steuerkriminalität vorgeht, hat die SPD-Bundestagsfraktion immer an seiner Seite.

Ich komme zum Schluss. Sehr geehrter Herr Kollege Hirte, Herr Kollege Pitterle, Herr Kollege Dr. Schick, wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit und bieten allen Beteiligten unsere gute Zusammenarbeit an.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.