Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir die Basis für eine konsequente Weiterentwicklung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen.
Endlich werden die von uns unterzeichneten Abkommen zum Datenaustausch in Steuersachen auch in nationales Recht umgesetzt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass den Steuerbehörden mit dieser Ratifizierung in Zukunft deutlich bessere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Steuerkriminalität noch wirksamer zu bekämpfen.
Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs wird den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung erheblich verbessern. Diese verstärkte internationale Zusammenarbeit vor allem auch in Steuersachen liegt im Interesse unseres Landes und unserer Bürgerinnen und Bürger.
Es ist gerecht, wenn wir Steuerbetrug noch härter bekämpfen, weil Jeder und Jede seinen gerechten Anteil an der Finanzierung des Staates leisten muss. Wenn das nicht der Fall ist, gerät die Finanzierung des Staates in Schieflage. Das können wir nicht länger hinnehmen und deshalb handeln wir.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kann mich noch sehr gut an die Debatte über das deutsch-schweizerische Steuerabkommen vor drei Jahren erinnern.
Damals hat Rot-Grün im Bundesrat dieses Abkommen zu Fall gebracht.
Einer der Hauptgründe: das deutsch-schweizerische Steuerabkommen hätte Steuerhinterzieher geschützt und somit quasi eine Legalisierung von Steuerkriminalität bei fortbestehender Anonymität bedeutet.
Es war inakzeptabel, dass Steuerbetrüger in die Anonymität hätten abtauchen bzw. sich weiter in ihr verstecken können – und das auch noch legalisiert durch dieses Abkommen!
Wir hätten als Bundesrepublik überhaupt keine Handhabe beispielsweise gegenüber der Schweiz gehabt, um an Informationen zu deutschen Staatsbürgern mit Vermögen in der Schweiz zu gelangen.
Wer sich der Steuerpflicht und damit der Solidarität dem Staat und seinen Bürgern gegenüber entzieht, der darf dafür weder belohnt noch nachträglich geschützt werden!
Die damalige Ablehnung des Steuerabkommens war eine weise Entscheidung, wie sich nicht nur im Nachhinein herausstellt.
Mit der Aufdeckung prominenten Fälle von Steuerhinterziehung und dem Ankauf von Steuer-CD’s aus dem Ausland ist in den letzten Jahren nämlich zweierlei erreicht worden:
1. Es hat unzweifelhaft dazu geführt, dass sich immer mehr Steuerflüchtlinge selbst angezeigt und den Steuerbehörden offenbart haben.
2. Wir haben das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige im vergangenen Jahr erheblich verschärft und dafür gesorgt, dass sich Steuerbetrug nicht mehr lohnt.
Nationale Gesetzgebung gegen Steuerhinterziehung ist unverzichtbar, um effektiv gegen Steuervermeidung und –betrug vorzugehen.
Genau so klar ist aber auch, dass wir letzten Endes nur erfolgreich sein werden, wenn wir das Problem global angehen.
Mit anderen Worten: ohne eine verstärkte internationale Zusammenarbeit kommen wir hier nicht weiter.
Und hier hat sich seit der Ablehnung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens viel getan!
Wer hätte es für möglich gehalten, dass Abkommen mit Staaten verabredet werden konnten, die einem verstärkten internationalen Datenaustausch, sagen wir mal, von jeher eher skeptisch gegenüber standen.
Es ist nicht hoch genug einzuschätzen, dass es gelungen ist, auch befreundete Länder wie zum Beispiel die Schweiz und Liechtenstein mit ins Boot zu holen, um mit ihnen gemeinsam voranzukommen im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Das alles hätte vor drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten.
Wenn der automatische Datenaustausch nach dem Common Report Standard (CRS) der OECD jetzt endlich nationaler und internationaler Standard werden, wird dies zusätzlichen Druck auf Steuersünder auslösen und sich hoffentlich positiv auf deren Steuermoral auswirken.
Dafür spricht die SPD-Bundestagsfraktion allen Beteiligten seinen besonderen Dank aus!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Gesetzentwurf bietet gleichzeitig auch praktische Verbesserungen für Steuerpflichtige.
Nämlich Schutz vor Ungleichbehandlung und Doppelbesteuerung.
Freuen dürfen sich übrigens auch diejenigen, die seit jeher dem Ankauf von Steuer-CD’s ablehnend gegenüber stehen, denn je konkreter der Datenaustausch zwischen den Staaten geregelt ist, desto überflüssiger wird irgendwann auch der Ankauf dieser CD’s.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss.
Die Amtshilfe der Staaten untereinander ist unverzichtbar, um Steuerbetrug und Steuervermeidung wirksam zu bekämpfen.
Hier kommen wir mit diesem Gesetzentwurf einen großen Schritt voran.
Ich danke für die Aufmerksamkeit!