Mit dem Gesetzentwurf sollen wichtige Anliegen umgesetzt werden, die seit Jahren formuliert werden.

  • Wer künftig Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der wird von den Arbeitsagenturen und nicht mehr wie bisher von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser erhalten.
  • Das Arbeitslosengeld II wird künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt. Das wird gesetzlich klargestellt und reduziert die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, bei denen sich an den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden nichts verändert hat.
  • Bei Menschen, die Arbeitslosengeld II bekommen, darf zukünftig nicht mehr gepfändet werden. Damit sichern wir die Existenz der Menschen auch in besonders schwierigen Lebenssituationen.
  • Junge Menschen bis 25 Jahre, die keinen Berufsabschluss haben, können künftig Arbeitslosengeld II beziehen, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn die Ausbildungsförderung nicht zum Leben reicht. Diese Regelung erleichtert es, junge Menschen in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie finanziell während der Ausbildungszeit nicht schlechter dastehen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden.
  • Außerdem wird die Betreuung in den Jobcentern dahingehend ausgebaut, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start aus der Arbeitslosigkeit in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Das soll gewährleisten, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.
  • Die Möglichkeit zur vorläufigen Leistungsgewährung wird explizit gesetzlich verankert.
  • Leider ist die Streichung der besonderen Sanktionsregelungen für jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren, die von Praktikern für ungeeignet und wenig hilfreich gehalten werden, am Veto der Union gescheitert. Auch die Sanktionierung durch eine Kürzung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wird es wegen des Vetos der Unionsfraktion weiter geben. Damit laufen Arbeitsuchende auch in Zukunft Gefahr, in die Obdachlosigkeit zu rutschen und in der Folge schwieriger in Arbeit vermittelbar zu sein.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Durch Rechtsvereinfachungen bei der Grundsicherung werden die Jobcenter entlastet und gewinnen so mehr Zeit, um Arbeitslose zu beraten und in Arbeit vermitteln zu können. Zudem können junge Menschen bis 25 Jahre auch dann weiter Arbeitslosengeld II beziehen, wenn sie eine Ausbildung aufnehmen.