Auch mehr als dreißig Jahre nach dem Mauerfall leiden viele Opfer politischer Verfolgung in der DDR noch unter den Folgen von Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes. Haft- oder Verfolgungszeiten wirken bis heute nach, führten oft zu Brüchen in der Erwerbsbiografie und zu einer wirtschaftlich prekären Lage.

Die SPD-Fraktion ist sich der oftmals lebenslang anhaltenden Leidensgeschichte der Opfer bewusst und lässt sie nicht im Stich. Sie übernimmt weiterhin Verantwortung für vergangenes staatliches Unrecht in der DDR.

Damit niemand, der im SED-Unrechtsstaat für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, heute ins Abseits gerät, haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP das sogenannte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz beschlossen.

Um die Betroffenen finanziell zu unterstützen, sieht der Gesetzesentwurf mitsamt Änderungsantrag vor, einen bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer einzurichten. Dieser soll von der Stiftung für ehemalige politische Verfolgte unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (SED-Opferbeauftragte) verwaltet werden.

Die besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte werden dynamisiert, d.h. die Leistungshöhe wird jährlich entsprechend der allgemeinen Rentenentwicklung angepasst. Zudem wird die Haftopferrente zuvor auf 400 Euro und die für beruflich Verfolgte auf 291 Euro angehoben und damit an die Rentenentwicklung der letzten Jahre angepasst. Die Bedürftigkeitsklausel wird gestrichen und das Zweitantragsrecht bundesweit festgeschrieben.

Zudem wird das Antragsrecht für Haftopfer auf Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden reformiert. Eine Anerkennung ist nun durch eine Beweislastumkehr möglich, da Betroffene in der Regel keine Möglichkeit haben, einen Zusammenhang zwischen ihren grausamen Hafterfahrungen und dem schlechten Gesundheitszustand zu belegen.

Eine einmalige Leistung von 7.500 Euro wird auch für Opfer von Zwangsaussiedlungen eingeführt und auch Zersetzungsopfer, die außerhalb des Territoriums der ehemaligen DDR von der Staatssicherheit mit Methoden der psychologischen Folter verfolgt wurden, erhalten nun einmalig 1.500 Euro und werden endlich als Opfer des SED-Regimes anerkannt.

Zudem werden Angehörige nun im Todesfall automatisch informiert, welche Hilfen ihnen zustehen.