„Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine Einigung zur Erhöhung der Betreuervergütung und zum Kostenrechtsänderungsgesetz zwischen unserer Fraktion, den Grünen und der FDP zu erzielen und die Reform heute im Rechtsausschuss zu beschließen. Damit kann sie am Freitag in die 2./3. Lesung im Bundestag gehen.

Die Betreuerinnen und Betreuer in unserem Land leisten eine unverzichtbare Arbeit. Sie helfen Menschen, die beispielsweise aufgrund von Alter, Erkrankungen oder Behinderungen Unterstützung benötigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Hierfür gebührt ihnen nicht nur Dank. Sie müssen auch angemessen vergütet werden. Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben sind zuletzt immer mehr Betreuungsvereine und Betreuer in eine finanzielle Schieflage geraten. Einige haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Mit einer durchschnittlichen Vergütungserhöhung um 12,7 Prozent schaffen wir hier nun Abhilfe. Mit einer Evaluationsverpflichtung nach zwei Jahren machen wir aber auch deutlich, dass dies nur ein erster Schritt ist und den Gesetzgeber nicht von einer umfangreichen Systemreform in der nächsten Legislaturperiode entbindet. Wir werden dann dafür sorgen, dass die Betreuungslandschaft langfristig und nachhaltig stabilisiert wird.

Darüber hinaus haben wir Gebührenanpassungen für Verfahrensbeistände von Kindern und die Rechtsanwaltschaft beschlossen. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und damit zu unserem Rechtsstaat. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft in der Fläche erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind."