Die menschenverachtenden Taten der rechtsextremistischen Terrorgruppe „NSU“ haben in erschütternder Weise die Bedrohung durch gewalttätige Rechtsextremisten in Deutschland deutlich gemacht. Als Konsequenz daraus hat der Deutsche Bundestag beschlossen, Gewinnung und Austausch von Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden unter Einsatz moderner Informationstechnologien zu verbessern. Er hat ein Gesetz zur Errichtung einer gemeinsamen Rechtsextremismusdatei von 36 Polizeien und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern verabschiedet, das im August 2012 in Kraft getreten ist.
Dass Gesetz sieht vor, dass die Anwendung der Rechtsextremismusdatei von derBundesregierung vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger, die im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt werden, evaluieren werden muss. Die Koalitionsparteien haben am Donnerstag einen Antrag (Dr. 18/974) in den Bundestag eingebracht, in dem sie als Sachverständigen Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) beim Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer vorschlagen.
Das Instrument der Gesetzesevaluierung ist ein etabliertes und wichtiges Verfahren, um systematisch relevantes Erfahrungswissen zu erheben und zu bewerten. Mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden wird damit eine Entscheidungsgrundlage für die Politik und den Gesetzgeber erarbeitet. Es dient dazu, zu überprüfen, inwieweit die gesetzliche Regelung den beabsichtigen Zweck erreicht und ob sie effektiv und effizient umgesetzt werden konnte.
Durch die Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen wird der Bundesregierung der benötigte Sachverstand zur Seite gestellt, um bei der Evaluierung Maßstäben nach Stand der Wissenschaft gerecht zu werden. Im Rahmen der Untersuchung soll das Verhältnis zwischen den mit der Anwendung der Rechtsextremismusdatei verbundenen Grundrechtseingriffen einerseits und der Wirksamkeit der Datei zum Zweck der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus andererseits herausgearbeitet werden.