2050 wird voraussichtlich jede dritte Bundesbürgerin bzw. jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein. Und weltweit wird sich die Zahl der Über-60-Jährigen im gleichen Zeitraum von 810 Millionen auf über zwei Milliarden erhöhen. Heute leben inzwischen zwei von drei Personen über 60 Jahre in Entwicklungsländern, und 2050 werden es vier von fünf sein. Damit werden im Jahr 2050 erstmals mehr ältere Menschen auf der Welt leben als Kinder unter 14 Jahre.

Die Menschenrechte älterer Menschen sind bisher nicht in einer internationalen Konvention verankert. Dabei sind ältere Menschen in Bezug auf ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besonders schutzbedürftig. In dem Antrag „Menschenrechte älterer Menschen stärken und Erarbeitung einer UN-Konvention fördern“ der SPD-Bundestagsfraktion (Drs. 17/12399), der am Donnerstag vergangener Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Stärkung der Menschenrechte älterer Menschen einzusetzen. Dazu gehört, dass sich Deutschland im UN-Menschenrechtsrat für eine UN-Konvention über die menschenrechtlichen Bedürfnisse älterer Menschen sowie die Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters einsetzt. Auch auf nationaler Ebene muss Altendiskriminierung effektiver bekämpft werden. Der Altenbericht der Bundesregierung ist um eine Menschenrechtskomponente zu erweitern. Außerdem soll bei der Pflege und in Heimen die Einhaltung von Menschenrechten besser kontrolliert und sanktioniert werden.