In Deutschland soll es auch in Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung geben. Heute versorgen in etwa 2.000 Krankenhäusern mehr als eine Million Beschäftigte Patientinnen und Patienten. Die Rahmenbestimmungen zur Steuerung der stationären Angebotskapazitäten und zur Vergütung von Krankenhausleistungen erlässt der Bund. Die Länder haben den Auftrag, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform hat am 5. Dezember 2014 nach über sechsmonatiger Beratung Eckpunkte zur Krankenhausreform vorgelegt, die mit dem Krankenhausstrukturgesetz umgesetzt werden sollen. Damit setzen sich Bund und Länder für eine Weiterentwicklung der qualitativen Standards und für eine nachhaltige Sicherung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser ein. Sie gestalten gemeinsam die notwendige Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung als Element der Daseinsvorsorge. Den Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform (Drs. 18/5372) hat der Bundestag am 2. Juli in 1. Lesung beraten.
Pflegeförderprogramm aufstocken
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach betonte in der Plenardebatte, dass durch die Krankenhausstrukturreform mehr für die Krankenpflege getan werde. Für ihn sei auch eine Aufstockung der geplanten 660 Millionen Euro für mehr Pflegepersonal denkbar. Ebenfalls hob Lauterbach hervor, dass die Qualitätsorientierung gut für die Krankenhausversorgung sei. Dabei lohne sich eine gute Qualität für die Krankenhäuser finanziell sofort. Bei schlechter Qualität hätten die Kliniken ein Jahr Zeit, die Mängel zu beheben. Mehr Sicherheit für Patienten bedeute, dass komplexe medizinische Eingriffe nur noch dann durchgeführt werden sollen, wenn in dem Krankenhaus ausreichend Erfahrung bestehe. Denn es zeige sich, dass „die Sterblichkeit oft steigt, wenn eine geringe Zahl an OPs“ durchgeführt würden.
Bei der Krankenhausstrukturreform gehe es darum, zahlreiche Interessen abzuwägen, sagte die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion Marina Kermer. Doch die Pflegekräfte stünden am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, stellte sie klar. Deshalb plädierte sie dafür, das geplante Pflegeförderprogramm zu verdoppeln. Insgesamt werde die Reform dazu beitragen, die Qualität in den Kliniken zu steigern, die Pfleger zu entlasten und die Patientenzufriedenheit zu erhöhen.
Es sei notwendig, kleine Krankenhäuser in ländlichen Regionen zu erhalten, wenn sie wichtig für die medizinische Versorgung der Menschen seien, unterstrich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Edgar Franke (SPD). Allerdings fehle vor Ort oft die Kraft, stationäre Überversorgung abzubauen. Hierfür schaffe der Strukturfonds Anreize, erläuterte Franke. Denn darüber würden finanzielle Mittel zum Beispiel zur Umwandlung von Überkapazitäten in Gesundheitszentren bereitgestellt. Zudem betonte er, dass die Finanzierung von Krankenhäusern für die SPD-Fraktion zur Daseinsvorsorge gehöre.
Was regelt der Gesetzentwurf zur Krankenhausstrukturreform?
Krankenpflege verbessern
Die Krankenpflege soll sich verbessern. Für die „Pflege am Bett“ wird ein Pflegestellen-Förderprogramm aufgelegt. Von 2016 bis 2018 sollen pro Jahr 660 Millionen Euro zur Verfügung stehen, damit die Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen können. Ab 2019 sollen dann für die Krankenpflege dauerhaft 330 Millionen pro Jahr in die Finanzierung der Behandlungskosten einfließen. Dadurch können voraussichtlich 6.350 zusätzliche Pflegekräfte beschäftigt werden.
Besonders gute Qualität soll sich auszahlen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland Indikatoren für die Bewertung der Versorgungsqualität von Krankenhäusern und Krankenhausabteilungen entwickeln. Diese werden bei den Krankenhausplanungen der Länder berücksichtigt. Bei der Vergütung von Krankenhäusern wird es künftig Qualitätszuschläge oder -abschläge geben. Bei Hinweisen auf Qualitätsmängel soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen unangemeldete Kontrollen durchführen. Sollte gegen Qualitätsvorgaben verstoßen werden, müssen Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden. Außerdem sollen die Qualitätsberichte für Patienten leichter zugänglich und verständlicher werden, z. B. über das Internet.
Es gibt hochkomplexe Leistungen wie die Versorgung von Frühgeborenen oder auch komplizierte operative Eingriffe, für die nur dann gute Qualität gewährleistet werden kann, wenn sie häufiger durchgeführt werden. Deshalb wurde bereits eine so genannte Mindestmengenfestlegung eingeführt, die nun im Gesetz rechtssicher ausgestaltet wurde. Somit können sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen, dass ein Krankenhaus über die notwendigen Erfahrungen bei komplexen Behandlungen verfügt.
Ebenso sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, damit nur Behandlungen vorgenommen werden, die tatsächlich notwendig sind. So sollen wirtschaftliche Fehlanreize verhindert werden. Auch der Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, der im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz festgeschrieben wurde, wird überflüssige Eingriffe reduzieren.
Krankenhausfinanzierung weiterentwickeln
Damit auch in Zukunft in ländlichen Regionen ein ausreichendes medizinisches Versorgungsangebot besteht, sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn ein Krankenhaus wegen zu geringer Auslastung nicht auskömmlich wirtschaften kann, aber notwendig ist, um die Bevölkerung zu versorgen.
Krankenhäuser, die in einem großen Umfang Notfall-Strukturen bereithalten, sollen Zuschläge erhalten. Zudem soll eine höhere Vergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen in öffentlich geförderten Krankenhäusern erfolgen. Auch für besondere Aufgaben von Zentren können Zuschläge z. B. für spezielle Vorhaltungen für seltene Erkrankungen vereinbart werden.
Umstrukturierungen finanzieren
Je nach Region gibt es, teilweise auch nur für bestimmte Fachrichtungen, zu viele oder zu wenige Krankenhausbetten. Deshalb soll eine Umstrukturierung stattfinden. Um diese zu finanzieren, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Dafür werden einmalig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Länder können Mittel aus dem Strukturfonds abrufen, wenn sie die Finanzierung von Maßnahmen zur Hälfte tragen. Somit stehen insgesamt 1 Milliarde Euro bereit. So können beispielsweise ungenutzte Krankenhauskapazitäten in Gesundheits- oder Pflegezentren oder in Hospize umgewandelt werden.