Programm für das Engagement Erwachsener und Senioren

Unter rot-grüner Regierungszeit wurde 2004 das Modellprogramm „Generationenübergreifende Freiwilligendienste“ (GüF) eingeführt. Es wurde 2008 vom Modellprogramm „Freiwilligendienste aller Generationen“ (FdaG) abgelöst. Dieses Programm bildet einen verbindlichen Rahmen für bürgerschaftliches Engagement von Erwachsenen und insbesondere von Seniorinnen und Senioren. Die Freiwilligen engagieren sich z. B. in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Familienassistenz, Bildung, Kultur, Umwelt und Sport. Der Zeitaufwand für dieses Engagement beträgt mindestens acht Stunden pro Woche und mindestens sechs Monate. Die „Freiwilligendienste aller Generationen“ gewährleisten wie schon die GüF Qualitätsstandards, Qualifizierungsmöglichkeiten, Versicherungsschutz und passende Angebote für Freiwillige aller Altersgruppen. Der Dienst ist so gestaltet, dass er nicht in Konkurrenz zur Erwerbsarbeit steht.

Bundesförderung der „Freiwilligendienste aller Generationen“ (FdaG) läuft aus

Rund 44 Prozent im FdaG engagieren sich zum ersten Mal bürgerschaftlich. Damit wird deutlich, dass der Dienst neue Potenziale erschließen kann. Trotz der Erfolge läuft die Förderung durch den Bund für die „Freiwilligedienste aller Generationen“ zum Ende 2011 aus. Damit wird der Infrastruktur von Beratung, Qualifizierung, Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort der Boden entzogen. Denn die ohnehin finanzschwachen Kommunen können die Förderung nicht übernehmen. Die Bundesregierung hat kein schlüssiges Konzept, um einen geregelten und niedrigschwelligen Freiwilligendienst für ältere Menschen aufrecht zu erhalten, der sowohl nicht in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt steht als auch die pädagogische Begleitung und fachliche Anleitung der Freiwilligen sicherstellt.

SPD-Antrag fordert Verstetigung des Programms

Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Förderung der „Freiwilligendienste aller Generationen“ zu verstetigen. Darüber hinaus soll die Vielfalt der Freiwilligendienste gefördert werden. Ein Freiwilligendienstestatusgesetz soll rechtliche Standards für alle Dienste festlegen. Gemeinsam mit den Bundesländern sollen Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements geschaffen und erhalten werden. Die Vereinbarkeit von bürgerschaftlichem Engagement und Beruf soll in Unternehmen und im öffentlichen Dienst vorangetrieben werden.

Andere Freiwilligendienste können FdaG nicht ersetzen

Der neu geschaffene Bundesfreiwilligen Dienst (BFD) kann die Funktion der „Freiwilligendienste aller Generationen“ nicht übernehmen. Denn hier liegen die Hürden für ältere Menschen sehr hoch, da beim BFD mindestens 20 Stunden freiwilliges Engagement pro Woche für die Dauer eines Jahres geleistet werden müssen. Laut einer Evaluation durch die „Generationenübergreifende Freiwilligendienste“ bevorzugen ältere Menschen durchschnittlich acht bis 12 Stunden für ihr freiwilliges Engagement. Die Mehrgenerationenhäuser, die die Regierung für die Koordinierung des bürgerschaftlichen Engagements heranziehen will, können die FdaG auch nicht ersetzen, weil auch ihr Fortbestand nicht gesichert ist. Deshalb nimmt die Regierung mit dem Auslaufen des Programms der FdaG in Kauf, dass das bürgerschaftliche Engagement von älteren Menschen zurückgehen könnte.