Die Koalition greift nun härter durch und will mit einem neuen Gesetz Vollzugsbeamte und Rettungskräfte wie etwa Sanitäterinnen oder Feuerwehrmänner beim Einsatz besser schützen. Und auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungs- und Vollzugskräfte betrifft und der mit einem verschärften Strafrahmen von bis zu fünf Jahren ausgestattet wird. Am Freitag wurde der entsprechende Gesetzentwurf erstmals im Plenum beraten (Drs. 18/11161).
Tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungssanitäter werden in Zukunft also härter sanktioniert. Juristisch klingt das dann so: Der tätliche Angriff auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte wird aus § 113 Strafgesetzbuch (StGB) herausgelöst und in § 114 StGB-E als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet. Der neue Straftatbestand verzichtet für den tätlichen An-griff auf Vollstreckungsbeamte auf den in § 113 Absatz 1 StGB erforderlichen Bezug zur Vollstreckungshandlung. Jede Diensthandlung soll zukünftig geschützt werden.
Weiterhin werden die Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 StGB erweitert. Ein besonders schwerer Fall liegt zukünftig in der Regel bereits dann vor, wenn die Tat gemeinschaftlich begangen wird oder der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Auf eine Verwendungsabsicht soll es nicht mehr ankommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften wie zum Beispiel Bodycams einsetzen. Prävention und Sanktion – beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.