EU-Mitgliedstaaten sind durch Krise belastet

In der gesamten Europäischen Union sind die öffentlichen Finanzen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stark belastet worden. Die EU-Mitgliedstaaten stehen unter dem Druck, ihre nationalen Haushalte konsolidieren zu müssen. Dies wird die Verhandlungen über den neuen MFR ab 2014 entscheidend prägen. Zudem müssen die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede in der EU ausgeglichen werden. Stichworte sind hierfür sind die Struktur- und Kohäsionspolitik.

Finanzieller Rahmen für Europas Neuaufstellung nach der Krise

Der MFR für den Zeitraum von sieben Jahren ab 2014 gibt den finanziellen Rahmen der EU für die Neuaufstellung Europas nach der Krise und für den weiteren europäischen Integrationsprozess vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu den Antrag „Für einen progressiven europäischen Haushalt – Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014 – 2020“ (Drs. 17/7808) ins Parlament eingebracht. Diesen hat der Bundestag am 24. November im Bundestag diskutiert.

EU-Haushalt an Wachstumsstrategie „EU 2020“ orientieren

Mit ihrem Antrag wollen die Sozialdemokraten im Vorfeld der MFR-Verhandlungen in Europa, gegenüber der Bundesregierung eine grobe Leitlinie formulieren. Denn neben den Verhandlungen über die konkreten Haushaltsgrößen im Verhältnis zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten und innerhalb der jeweiligen Haushaltsrubriken, kommt es auf die strategische und politische Ausrichtung des europäischen Budgets an. Ein Großteil der Mittel soll in zukunftsorientierte Haushaltsrubriken fließen. Die Finanzen der EU müssen zu einem glaubwürdigen und substantiellen Baustein der neuen Wachstumsstrategie „EU 2020“ werden und die neuen Aufgaben der EU nach dem Vertrag von Lissabon angemessen abbilden. Sie müssen nachhaltiges Wachstum generieren, Beschäftigung fördern und wichtige Zukunftsfelder, wie Forschung, Innovation, Bildung und Energieeffizienz voranbringen. Sie sollen darüber hinaus helfen, die für die Union schädlichen Wettbewerbsunterschiede zu überwinden und den sozialen Zusammenhalt in der EU unterstützen.

Forderungen der SPD-Fraktion

Konkret fordert die SPD-Fraktion unter anderem, dass der neue MFR nach den Grundsätzen der effektiven Mittelverwendung, der Konzentration auf einen europäischen Mehrwert und der europäischen Solidarität ausgerichtet wird. Es soll keine Finanzierungsinstrumente (Schattenhaushalte) außerhalb des Haushaltsrahmens geben und alle europäischen Projekte sollen einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Der Gesamthaushalt der Union soll ein Volumen von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens nicht überschreiten. Im Rahmen der politischen Gewichtung der Ausgaben soll der Agrarsektor neu ausgestaltet werden. Dazu hat die SPD-Fraktion bereits in zwei Anträgen (Drs. 17/2479, 17/6299) Eckpunkte vorgelegt. Außerdem sollen neue Eigenmittelquellen der EU wie z. B. eine europäische Finanztransaktionssteuer oder eine europäische Körperschaftssteuer geprüft werden. Ihre Einführung würde zur Rückführung der nationalen Beiträge führen.

Hintergrund zum Mittelfristigen Finanzrahmen der EU

Zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischem Rat hatte es Ende der 70er und zu Beginn der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts heftige Auseinandersetzungen bei den jährlichen Budgetverhandlungen gegeben. Dadurch wurde der EU-Haushalt 1979, 1982 und 1984 abgelehnt.

Die EU-Kommission musste während dieser Zeit mit dem System der provisorischen Zwölftel arbeiten. Das bedeutet, dass die monatliche Nutzung des Budgets einer Haushaltsrubrik entsprechend der Beträge aus dem Vorjahr gestaltet wird. Dadurch konnte zwar die Arbeit der EU fortgeführt werden, aber die Einführung neuer Initiativen und Maßnahmen war nicht möglich.

Um dies für die Zukunft zu verhindern, führte der damalige Präsident der EU-Kommission Jacques Delors die „finanzielle Vorausschau“ ein. In diesem mehrjährigen Rahmen musste sich das jährliche Budget bewegen. Damit sollte haushaltspolitische Stabilität für die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes erreicht werden. Dieses Vorgehen hatte sich bewährt, so dass die „finanzielle Vorausschau“ regelmäßig angewandt wurde. Das europäische Parlament war an der Beschlussfassung jeweils durch ein zwischeninstitutionelles Abkommen beteiligt. Die „finanzielle Vorausschau“ hat Gesetzescharakter, sie kann deshalb nicht einfach geändert werden.

Durch den Lissaboner Vertrag wurde die „finanzielle Vorausschau“ als „Mehrjähriger Finanzrahmen“ Bestandteil des Vertrages. Der Europäische Rat entscheidet einstimmig über den Finanzrahmen, nach der Zustimmung durch die Mehrheit des Europäischen Parlaments.