Der Onlinehandel wächst rasant – und mit ihm die Paketbranche. Die Folgen sind für alle sichtbar und für viele spürbar. Immer mehr Lieferwagen verstopfen vor allem in Großstädten die Straßen, Paketboten hetzen Treppen hinauf und wieder runter, schreiben Abholscheine, klingeln bei Nachbarn – alles unter permanentem Druck. Ihr Lohn ist oft mickrig, der Stress umso größer. Hinzu kommt, dass mache regelrecht ausgebeutet werden.
Denn der Arbeitsmarkt in der Paketbranche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) ist zweigeteilt. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier kommt es immer wieder zu Verstößen gegen Mindestlohn und sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.
Das will die SPD-Fraktion stoppen. Denn der Boom darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen − und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich gesetzeskonform verhalten. Deshalb will die Koalition mit einem neuen Paketboten-Schutz-Gesetz die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen. Damit sorgt sie für Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Beschäftigten in der Paketbranche und zugleich für einen faireren Wettbewerb. Diesen Gesetzentwurf zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz werden die Regelungen für die Nachunternehmerhaf-tung für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft auch für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt.
Die Nachunternehmerhaftung dient neben dem Einzug ausstehender Beiträge, die der Solidargemeinschaft ansonsten entzogen würden, dazu, die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Nachunternehmer durch den verantwortlichen Unternehmer, das heißt den General- beziehungsweise Hauptunternehmer, zu steigern.
Dem entsprechend haftet ein Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, der im Bereich der KEP-Dienste tätig ist und der einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragt, für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmers oder eines von diesem Unternehmer beauftragten Verleihers für die Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge.
Der Ausbeutung von Paketboten soll mit dem Gesetz so weit wie möglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz soll zunächst sechs Jahre gelten.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem geplanten Paketboten-Schutz-Gesetz will die Koalition eine Nachunternehmerhaftung für die Paketdienste einführen und die Anforderungen an die Führung von Entgeltunterlagen verschärfen. Damit reagiert die Koalition auf die Verwerfungen, die auf dem Arbeitsmarkt in der Paketbranche insbesondere durch den Aufschwung des Online-Handels entstanden sind und in der Folge zu Verstößen gegen die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geführt haben.