Bundestag berät Informationsweiterverwendungsgesetz
Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft fördern
Der Bundestag hat am Donnerstag in 2./3. Lesung eine Änderung des so genannten Informationsweiterverwendungsgesetzes beschlossen. Dadurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden.
Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Dazu gehören zum Beispiel Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister.
Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten –, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.