Bis dato trifft das Gesetz nur Regelungen zum personellen Geheim- und Sabotageschutz. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, sind gesetzliche Regelungen auch zum materiellen Geheimschutz wie etwa zum Schutz von Verschlusssachen erforderlich. Daneben soll das Verfahren bei der so genannten Sicherheitsüberprüfung vereinfacht und für die Betroffenen transparenter gestaltet werden.

Der Gesetzentwurf „verankert die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen, definiert Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen und bestimmt die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beim materiellen Geheimschutz“, heißt es in der Vorlage weiter.

Das Verfahren und die Transparenz bei der Sicherheitsüberprüfung werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen vereinfacht und effektiver gestaltet. Unter anderem wird die Zu-stimmung der betroffenen Person zur Sicherheitsüberprüfung auch in elektronischer Form möglich. Um die Transparenz des Verfahrens zu verbessern, wird sie zukünftig grundsätzlich über das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unterrichtet.